Baden-Württemberg
Kurtaxe in Titisee-Neustadt
- Höhe
- ab 3,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
- Zuletzt geprüft
- 29.09.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 29.09.2026.
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Abgabe–
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt je Person und Tag 3,50 € im Kurbezirk I bzw. 3,00 € im Kurbezirk II ab 16 Jahren, für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 €. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Beherberger melden jeden Gast innerhalb von drei Tagen nach Anreise elektronisch an, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie monatlich gesammelt zum Ende des Folgemonats ab. Mit der Gästekarte fahren Gäste im Schwarzwald kostenlos mit KONUS.
- Höhe
- ab 3,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag einschließlich Mehrwertsteuer: ab 16 Jahren 3,50 € (Kurbezirk I) bzw. 3,00 € (Kurbezirk II); Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 € in beiden Bezirken. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind befreit. Der Abreisetag wird voll gerechnet, Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe für ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung (einschließlich Schule) stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen dort aufhalten. Nachweis durch schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Ausbildungs- oder Schulbescheinigung (§ 3 Abs. 4).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Anreise, Abmeldung drei Tage nach Abreise; die vereinnahmte Kurtaxe eines Kalendermonats ist zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Stadt abzuführen (§ 9 Abs. 1). Fällig wird die Kurtaxe am letzten Aufenthaltstag, spätestens zum Kalendermonatsende (§ 10 Abs. 1).
- Zahlung
- Kurtaxe vom Gast einziehen und gesammelt an die Stadt abführen; der Beherberger haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung und darf dem Gast die Kurtaxe in Rechnung stellen (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung im von der Stadt kostenlos bereitgestellten elektronischen Meldeverfahren mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Mitreisenden und Reisedaten; Papiervordrucke nur bei genehmigter unbilliger Härte (§ 9 Abs. 3 bis 5).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Titisee-Neustadt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Titisee-Neustadt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreiungsanträge (Behinderung, Krankheit, Besucher von Einwohnern) stellt der Wohnungsgeber im elektronischen Meldeverfahren; bei verspäteten Anträgen gilt die Vergünstigung erst ab Antragseingang (§ 7).
- Die Gästekarte mit Hinweis „KONUS“ berechtigt zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald (§ 8 Abs. 1).
- Beherberger müssen die Kurtaxesatzung durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekanntgeben und eine Weigerung des Gastes unverzüglich der Stadt melden (§ 9 Abs. 1).
- Wer ohne Entgelt beherbergt wird, muss sich innerhalb von drei Tagen persönlich anmelden und die Kurtaxe im Voraus zahlen (§ 9 Abs. 6).
- Einwohner mit Lebensschwerpunkt andernorts sowie Dauer- und Saisoncamper zahlen eine pauschale Jahres- bzw. Monatskurtaxe (§ 5 Abs. 2, 3).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 29.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Titisee-Neustadt.
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