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Übernachtungssteuer für Ferienwohnungen: was Sie wann abführen müssen

Viele Städte verlangen von Gastgebern eine Übernachtungssteuer, City Tax oder Beherbergungsabgabe. Jede rechnet anders und hat eigene Fristen. Hier sehen Sie die Regeln für Ihren Ort und berechnen den Betrag für eine Buchung.

  • 93 Orte erfasstmit Satz, Befreiungen und Fristen
  • Aus den Satzungender Städte, jeweils mit Quelle
  • Datenstand 28.09.2026Fristen mit Feiertagen je Land

Abgabe für eine Buchung berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Personen zusammen.

Endreinigung einmalig, nur falls berechnet.

Leer lassen, wenn nur Erwachsene reisen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer lassen Sie das Feld leer.

So funktioniert’s

In drei Schritten zur richtigen Abgabe

  1. Ort finden

    Postleitzahl eingeben und sehen, ob und welche Abgabe an Ihrem Ort gilt.

  2. Regeln verstehen

    Satz, Befreiungen, Fristen und wie Sie anmelden, aus der Satzung Ihrer Stadt und mit Quelle.

  3. Betrag berechnen

    Buchung eingeben. Der Rechner nutzt für jede Nacht den Satz, der an diesem Tag galt.

Regeln nach Ort

93 Orte im Überblick

Stand 28.09.2026. Weitere Orte folgen. Ihr Ort fehlt? Die PLZ-Suche oben kennt alle Gemeinden.

OrtAbgabeHöheAnmeldung
AachenNordrhein-Westfalen Beherbergungsabgabe 2,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Bad EmsRheinland-Pfalz Beherbergungssteuer 3 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Bad HonnefNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Bad SäckingenBaden-Württemberg Kurtaxe Sonderregel (siehe Stadtseite) jeder Gast binnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Bergisch GladbachNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
BerlinBerlin Übernachtungsteuer (City Tax) 7,5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
BonnNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 7 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
BorgwedelSchleswig-Holstein Übernachtungssteuer Sonderregel (siehe Stadtseite) jährlich, bis zum 15. des Folgemonats
BremenBremen Tourismusabgabe (Citytax) 5,5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
BremerhavenBremen Tourismusabgabe (Citytax) 5,5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Brühl (Rheinland)Nordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
BurghaunHessen Übernachtungssteuer 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
ChemnitzSachsen Beherbergungsteuer 5 % vom Bruttopreis monatlich, bis zum 15. des Folgemonats
CuxhavenNiedersachsen Übernachtungsteuer 2,75 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Dahlem (Eifel)Nordrhein-Westfalen Übernachtungsabgabe Sonderregel (siehe Stadtseite) teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
DampSchleswig-Holstein Übernachtungssteuer 2 % vom Bruttopreis jährlich, bis zum 31. des Folgemonats
DarmstadtHessen Übernachtungssteuer 2 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
DortmundNordrhein-Westfalen Beherbergungsabgabe 7,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
DresdenSachsen Beherbergungssteuer 6 % vom Bruttopreis monatlich, bis zum 15. des Folgemonats
DuisburgNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
DüsseldorfNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
EisenachThüringen Tourismusförderabgabe 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
EiterfeldHessen Übernachtungssteuer 1,00 € pro Person und Nacht teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
ErfurtThüringen Beherbergungssteuer (früher Kulturförderabgabe) 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
EssenNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 5 % vom Bruttopreis, höchstens 9,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
FlensburgSchleswig-Holstein Beherbergungsabgabe 7,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Frankfurt am MainHessen Tourismusbeitrag 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Freiburg im BreisgauBaden-Württemberg Übernachtungsteuer 5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 30. des Folgemonats
GeraThüringen Übernachtungssteuer gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
GreifswaldMecklenburg-Vorpommern Übernachtungssteuer 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HalbeBrandenburg Übernachtungssteuer 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Halle (Saale)Sachsen-Anhalt Beherbergungssteuer 4 % vom Bruttopreis monatlich, bis zum 15. des Folgemonats
HamburgHamburg Kultur- und Tourismustaxe gestaffelt ab 0,60 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HamelnNiedersachsen Übernachtungssteuer 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Hann. MündenNiedersachsen Übernachtungssteuer 3,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HannoverNiedersachsen Beherbergungsteuer gestaffelt ab 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HaunetalHessen Übernachtungssteuer 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HeidelbergBaden-Württemberg Übernachtungsteuer (City Tax) 3,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HildesheimNiedersachsen Beherbergungssteuer 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HünfeldHessen Übernachtungssteuer 1,00 € pro Person und Nacht teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
HürtgenwaldNordrhein-Westfalen Übernachtungssteuer gestaffelt ab 0,50 € pro Person und Nacht teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
KarlsruheBaden-Württemberg Übernachtungsteuer (City Tax) 4,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
KasselHessen Übernachtungssteuer 5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kirchheim (Hessen)Hessen Bettensteuer gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
KleveNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 5 % vom Bruttopreis teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
KonstanzBaden-Württemberg Tourismus- und Klimaschutzabgabe 5,6 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
KölnNordrhein-Westfalen Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
KönigswinterNordrhein-Westfalen Beherbergungsabgabe 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Leer (Ostfriesland)Niedersachsen Übernachtungssteuer 3 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
LeipzigSachsen Beherbergungssteuer 5 % vom Bruttopreis monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
Ludwigshafen am RheinRheinland-Pfalz Übernachtungssteuer 5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
Lutherstadt WittenbergSachsen-Anhalt Bettensteuer (bis 30.06.2026: Gästebeitrag) 3,00 € pro Person und Nacht monatlich, bis zum 15. des Folgemonats
LörrachBaden-Württemberg KONUS-Abgabe (Gästekarte) 0,80 € pro Person und Nacht jeder Gast binnen 7 Tag(en) nach Ankunft
LüneburgNiedersachsen Beherbergungssteuer 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
MagdeburgSachsen-Anhalt Beherbergungsteuer 5 % vom Bruttopreis monatlich, bis zum 15. des Folgemonats
MainzRheinland-Pfalz Beherbergungsabgabe gestaffelt ab 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 14. des Folgemonats
MannheimBaden-Württemberg Beherbergungssteuer 4,5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
MarburgHessen Tourismusbeitrag 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
MarkkleebergSachsen Beherbergungssteuer 5 % vom Bruttopreis monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
MeißenSachsen Gästetaxe 1,50 € pro Person und Nacht monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
MünchenBayern Keine Übernachtungsteuer keine –
MünsterNordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer 4,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Naumburg (Saale)Sachsen-Anhalt Gästebeitrag Sonderregel (siehe Stadtseite) monatlich, bis zum 15. des Folgemonats
Neustadt am RübenbergeNiedersachsen Beherbergungssteuer 4 % vom Nettopreis teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
NideggenNordrhein-Westfalen Übernachtungssteuer 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
NüsttalHessen Übernachtungssteuer 1,00 € pro Person und Nacht teilweise in Prüfung jährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Offenbach am MainHessen Tourismusbeitrag 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
OsnabrückNiedersachsen Beherbergungssteuer 3,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
PirnaSachsen Gästetaxe Sonderregel (siehe Stadtseite) monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
PotsdamBrandenburg Übernachtungsteuer 7,5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
RasdorfHessen Übernachtungssteuer 1,00 € pro Person und Nacht teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
RaunheimHessen Freizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer (Übernachtungssteuer) 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Rheinhausen (Breisgau)Baden-Württemberg Übernachtungsteuer 10 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
RingsheimBaden-Württemberg Übernachtungssteuer 4 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Rüdesheim am RheinHessen Tourismusbeitrag 2,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 20. des Folgemonats
Saalburg-EbersdorfThüringen Kulturförderabgabe Sonderregel (siehe Stadtseite) vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
SaarbrückenSaarland Beherbergungssteuer 3,5 % vom Bruttopreis halbjährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Samtgemeinde LüheNiedersachsen Übernachtungssteuer 3 % vom Nettopreis halbjährlich, bis zum 30. des Folgemonats
SchleswigSchleswig-Holstein Übernachtungssteuer 5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 20. des Folgemonats
SchwerinMecklenburg-Vorpommern Übernachtungssteuer 7 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
StadeNiedersachsen Übernachtungssteuer 4 % vom Bruttopreis zu festen Terminen: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
StralsundMecklenburg-Vorpommern Übernachtungssteuer 5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
StuttgartBaden-Württemberg Übernachtungsteuer 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
TrierRheinland-Pfalz Beherbergungsteuer 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
TübingenBaden-Württemberg Übernachtungssteuer 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
WeimarThüringen Kulturförderabgabe für Übernachtungen Sonderregel (siehe Stadtseite) vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
WeiskirchenSaarland Kurabgabe 3,00 € pro Person und Nacht monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
WertheimBaden-Württemberg Kurtaxe 1,00 € pro Person und Nacht zu festen Terminen: 15.04., 15.08., 15.12.
WiesbadenHessen Kurbeitrag 5,00 € pro Person und Nacht monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
WismarMecklenburg-Vorpommern Übernachtungssteuer 5 % vom Nettopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
WunstorfNiedersachsen Beherbergungssteuer 4 % vom Nettopreis teilweise in Prüfung vierteljährlich, bis zum 14. des Folgemonats
WuppertalNordrhein-Westfalen Beherbergungsabgabe (Infrastrukturförderabgabe) 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
ÜberlingenBaden-Württemberg Kurtaxe Sonderregel (siehe Stadtseite) jeder Gast binnen 1 Tag(en) nach Ankunft

In Entwicklung

Als Nächstes: die Abgaben automatisch erledigen

Wir bauen Gastgeberklar zu einer Software aus, die Ihnen die Arbeit rund um Übernachtungssteuer und Kurtaxe abnimmt. Von der Buchung bis zur fertigen Anmeldung.

Auf die Warteliste
  • Buchungen einlesen

    Aus Airbnb, Booking.com und eigenen Buchungen, per Kalender-Link oder Export.

  • Abgabe je Gemeinde berechnen

    Nach der geltenden Satzung, mit Befreiungen und Buchungen, bei denen die Plattform schon abführt.

  • Anmeldung vorbereiten

    Die Werte für das Formular oder Portal Ihrer Stadt, fertig zum Einreichen.

  • An Fristen erinnern

    Rechtzeitig vor jedem Stichtag, auch für die Registrierungsnummer.

Warteliste

Abgaben automatisch erledigen lassen

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Muss ich als privater Gastgeber überhaupt Übernachtungssteuer abführen?

In Städten mit einer solchen Abgabe gilt sie in der Regel auch für private Ferienwohnungen und vermietete Zimmer. Pflichtig zur Anmeldung ist meist der Betreiber der Unterkunft, also Sie. Die Details regelt die Satzung Ihrer Stadt.

Führt Airbnb die Steuer nicht automatisch ab?

Nur in einzelnen Städten und nur für Buchungen über Airbnb. In Dresden zum Beispiel zieht Airbnb die Beherbergungssteuer ein, Gastgeber müssen aber trotzdem eine Meldung abgeben. Buchungen über Booking.com oder direkt versteuern Sie selbst.

Und die Kurtaxe in Urlaubsorten?

Kurtaxe oder Kurbeitrag erheben viele Urlaubsorte, etwa an der Küste und in den Bergen. Die Regeln sind je Ort verschieden. Einige Orte haben wir schon aufgenommen, weitere folgen nach Nachfrage.

Woher stammen die Angaben?

Aus den Satzungen, Merkblättern und FAQs der Städte selbst. Jede Ortsseite nennt die Quellen und das Prüfdatum. Wo wir etwas noch nicht bestätigen konnten, steht das dabei.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Wir stellen Informationen und Rechenhilfen bereit. Für Ihre persönliche steuerliche Situation wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder an das Steueramt Ihrer Stadt.