Übernachtungssteuer in Tübingen: was Gastgeber wissen müssen
2,00 € pro Nacht und Person ab 18 Jahren, unabhängig vom Übernachtungspreis. Erhoben wird höchstens für 60 Nächte eines ununterbrochenen Aufenthalts in derselben Unterkunft.
Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Private und berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Gäste müssen den Reisegrund nicht angeben.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 60 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Steueranmeldung für jedes Quartal bis zum 15. des Folgemonats: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar. Auch ohne Gäste ist eine Null-Meldung nötig.
- Zahlung
- Die angemeldete Steuer ist am 30. Tag nach Quartalsende fällig. Überweisung an die Stadt unter Angabe von Unterkunft und Buchungszeichen. SEPA-Lastschrift ist möglich (Mandat schriftlich oder per Fax).
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck bzw. Online-Formular mit digitaler Unterschrift, per Post oder E-Mail an uebernachtungssteuer@tuebingen.de. Für jede Unterkunft wird eine eigene Anmeldung abgegeben.
- Betrieb anzeigen
- Jede Unterkunft muss vor dem ersten Inserat mit dem Formular „Anzeige einer Beherbergungseinrichtung“ gemeldet werden, auch mehrere Ferienwohnungen im selben Haus einzeln. Danach gibt es ein Buchungszeichen.
- Erhoben seit
- 01.01.2026
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Tübingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Tübinger Übernachtungssteuer nicht ein. Laut Stadt gilt die Steuer unabhängig von der Plattform. Sie müssen sie selbst erheben und abführen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Das Alter kann per Check-in-Formular erfasst werden.
- Belegungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind steuerfrei. Der Gast muss das nachweisen.
- Namen des Buchenden, Personenzahl und Nächte aufzeichnen. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
- Übernachtungen, die nachweislich schon 2025 vertraglich vereinbart wurden, sind steuerfrei.
Quellen
- Universitätsstadt Tübingen – Übernachtungssteuer
- Übernachtungssteuersatzung Tübingen vom 13.11.2025
- Tübingen – FAQ Übernachtungssteuer
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Tübingen.
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