Gastgeberklar
Baden-Württemberg Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Tübingen: was Gastgeber wissen müssen

2,00 € pro Nacht und Person ab 18 Jahren, unabhängig vom Übernachtungspreis. Erhoben wird höchstens für 60 Nächte eines ununterbrochenen Aufenthalts in derselben Unterkunft.

Höhe

2,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Private und berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Gäste müssen den Reisegrund nicht angeben.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 60 Nächte am Stück
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Quartal bis zum 15. des Folgemonats: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar. Auch ohne Gäste ist eine Null-Meldung nötig.
Zahlung
Die angemeldete Steuer ist am 30. Tag nach Quartalsende fällig. Überweisung an die Stadt unter Angabe von Unterkunft und Buchungszeichen. SEPA-Lastschrift ist möglich (Mandat schriftlich oder per Fax).
Einreichung
Amtlicher Vordruck bzw. Online-Formular mit digitaler Unterschrift, per Post oder E-Mail an uebernachtungssteuer@tuebingen.de. Für jede Unterkunft wird eine eigene Anmeldung abgegeben.
Betrieb anzeigen
Jede Unterkunft muss vor dem ersten Inserat mit dem Formular „Anzeige einer Beherbergungseinrichtung“ gemeldet werden, auch mehrere Ferienwohnungen im selben Haus einzeln. Danach gibt es ein Buchungszeichen.
Erhoben seit
01.01.2026

Abgabe in Tübingen berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Tübingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Tübinger Übernachtungssteuer nicht ein. Laut Stadt gilt die Steuer unabhängig von der Plattform. Sie müssen sie selbst erheben und abführen.

Gut zu wissen

  • Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Das Alter kann per Check-in-Formular erfasst werden.
  • Belegungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind steuerfrei. Der Gast muss das nachweisen.
  • Namen des Buchenden, Personenzahl und Nächte aufzeichnen. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
  • Übernachtungen, die nachweislich schon 2025 vertraglich vereinbart wurden, sind steuerfrei.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung