Beherbergungsteuer in Trier: was Gastgeber wissen müssen
4 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer (seit 1. Juli 2026), ab 1. Juli 2027 4,5 %. Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht mit. Provisionen und Gebühren von Buchungsplattformen dürfen nicht abgezogen werden. Ab der 8. zusammenhängenden Nacht im selben Betrieb fällt keine Steuer an.
Höhe
4 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2026 bis 30.06.2027)
- Änderung
- Ab 01.07.2027: 4,5 % vom Bruttopreis (ab 01.07.2027)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 10. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zahlung an die Stadtkasse, laut Satzung einen Monat nach Bekanntgabe, laut Website innerhalb von vier Wochen.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck oder Online-Portal der Stadt. Die Zugangsdaten für das Portal kommen per E-Mail.
- Betrieb anzeigen
- Den Betrieb mit dem Formular „Stammdatenerhebung“ bei der Stadt Trier anzeigen.
- Erhoben seit
- 01.01.2018
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Trier nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Steuer in Trier nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.
Gut zu wissen
- Die Steuer schuldet der Gastgeber, nicht der Gast.
- Bis 30. Juni 2026 betrug der Satz 3,5 %.
- Für Kinder gibt es keine Befreiung.
Quellen
- Stadt Trier: Beherbergungsteuer
- Beherbergungsteuersatzung, Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026 (PDF)
- Formular Stammdatenerhebung (PDF)
- Formular Steuererklärung (PDF)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Trier.
Warteliste
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