Gastgeberklar
Baden-Württemberg Übernachtungsteuer (City Tax)

Übernachtungsteuer (City Tax) in Heidelberg: was Gastgeber wissen müssen

3,50 € pro Person und Nacht, unabhängig vom Übernachtungspreis. Erhoben wird höchstens für die ersten 5 Nächte eines ununterbrochenen Aufenthalts in derselben Unterkunft.

Höhe

3,50 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 16 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
3,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.10.2025)
Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Auch beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 5 Nächte am Stück
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. des Folgemonats: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar. Die Steuer wird dabei selbst berechnet.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Steuerbescheid fest. Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
Einreichung
Auf dem amtlichen Vordruck: auf Papier mit Unterschrift oder als unterschriebenes PDF per E-Mail an die Kämmerei (uebernachtungsteuer@heidelberg.de). Anzugeben sind die steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug der Unterkunft müssen der Stadt vorher angezeigt werden (Formular „Anzeige des Betriebs“ auf heidelberg.de/uebernachtungsteuer).
Erhoben seit
01.10.2025

Abgabe in Heidelberg berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Heidelberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Heidelberger Übernachtungsteuer nicht ein. Laut Stadt fällt die Steuer auch bei Vermietung über Airbnb an. Sie müssen sie selbst vom Gast verlangen und an die Stadt abführen.

Gut zu wissen

  • Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag. Für 16- und 17-Jährige wird die Steuer fällig.
  • Belegungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind nicht steuerpflichtig.
  • Belege (Rechnungen, Buchungsauszüge) 4 Kalenderjahre aufbewahren.
  • In Heidelberg gilt seit 29.12.2021 eine Registrierungspflicht für Fremdenbeherbergung (Zweckentfremdungsrecht). Diese ist unabhängig von der Übernachtungsteuer.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
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