Gastgeberklar
Nordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Bad Honnef: was Gastgeber wissen müssen

5 % des vom Gast für die Übernachtung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer. Reinigung, Bettwäsche, Strom und Wasser zählen laut Stadt dazu.

Höhe

5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck, unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Zahlung
Die selbst berechnete Steuer bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse zahlen.
Einreichung
Amtlicher Vordruck an das Steueramt, laut Stadt auch online über das Serviceportal. Dafür ist ein Kassenzeichen nötig, das Sie per E-Mail beim Steueramt (steueramt@bad-honnef.de) anfordern.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher beim Steueramt anzeigen.
Erhoben seit
01.04.2026

Abgabe in Bad Honnef berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Honnef nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Steuer in Bad Honnef nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen

  • Keine Befreiung für Kinder, Schwerbehinderte, Senioren oder Einwohner der Stadt.
  • Befreit sind nur Schülerreisen, die die Schulleitung genehmigt hat und die von Lehrkräften begleitet werden.
  • Laut Satzung fällt die Steuer bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 2 Monate an.
  • Auch für Quartale ohne Gäste ist eine Nullmeldung abzugeben.
  • Zahlt der Gast über ein Buchungsportal, ist der Betrag abzüglich einer etwaigen Portalgebühr die Grundlage.
  • Gäste, die unter der Adresse der Unterkunft gemeldet sind, sind ausgenommen.
  • Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung