Gastgeberklar
Nordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Bonn: was Gastgeber wissen müssen

7 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer (seit 1.1.2026, vorher 6 %). Bei mehreren Gästen wird der Preis durch die Zahl der Personen geteilt. Eine gesondert berechnete Reinigung zählt nicht mit, ein Entgelt für Haustiere dagegen schon.

Höhe

7 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
7 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Die Satzung sieht dafür keine Befreiung vor, auch nicht, wenn der Arbeitgeber zahlt.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.) beim Kassen- und Steueramt.
Zahlung
Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende (30.4., 30.7., 30.10., 30.1.). Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
Einreichung
Amtlicher Vordruck der Stadt, selbst berechnet und unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Formulare auf bonn.de.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Erhoben seit
01.07.2015

Abgabe in Bonn berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bonn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Steuer in Bonn nicht ein. Gastgeber melden und zahlen selbst.

Gut zu wissen

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Der Nachweis muss spätestens beim Check-out vorliegen, sonst ist die Steuer einzuziehen.
  • Ebenfalls befreit: medizinisch notwendige Aufenthalte (auch nötige Begleitperson) und von der Schule genehmigte Schülerreisen, jeweils mit Nachweis.
  • Besteuert werden höchstens die ersten 21 Tage eines ununterbrochenen Aufenthalts.
  • Belege über Befreiungen 6 Jahre aufbewahren.
  • Gäste können zu Unrecht gezahlte Steuer bei der Stadt zurückfordern (ab 10 Euro, bis Ende des übernächsten Quartals).

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung