Baden-Württemberg
Übernachtungsteuer
Übernachtungsteuer in Stuttgart: was Gastgeber wissen müssen
3 € pro Person und Nacht.
Höhe
3,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
- Kinder und Jugendliche
- befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Touristische und geschäftliche Übernachtungen sind gleichermaßen steuerpflichtig.
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres.
- Zahlung
- Zahlung innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid.
- Einreichung
- Online über service-bw.de (Servicekonto) oder schriftlich per Formular (Post/E-Mail).
- Betrieb anzeigen
- Neue Betriebe innerhalb eines Monats nach Beginn anmelden. Bestehende Betriebe mussten sich bis 31. Juli 2026 anmelden.
- Erhoben seit
- 01.07.2026
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Ob Airbnb oder Booking.com die Abgabe in Stuttgart selbst einziehen, bestätigen wir gerade. Sehen Sie bis dahin in Ihrer Buchungsübersicht nach, ob dort eine Abgabe ausgewiesen ist. Wenn nicht, führen Sie sie selbst ab.
Gut zu wissen
- Neu seit 1. Juli 2026.
- Minderjährige und genehmigte Schülergruppen sind befreit.
Quellen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Stuttgart.
Warteliste
Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.
Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.
- Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
- Kostenlos und jederzeit abmeldbar
- Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung
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