Gastgeberklar
Thüringen Tourismusförderabgabe

Tourismusförderabgabe in Eisenach: was Gastgeber wissen müssen

Die Abgabe wird pro Übernachtung und Übernachtungsgast erhoben. Bei Übernachtung in Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern, Privatwohnungen und ähnlichen Einrichtungen (dazu zählen Ferienwohnungen) beträgt sie 1,00 €. Hotels werden separat und höher eingestuft: bis einschließlich 3 Sterne 1,50 €, ab 4 Sternen 2,00 € (für Ferienwohnungen nicht relevant).

Höhe

1,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2012)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
§ 4 der Satzung (Abgabenbefreiung) nennt ausschließlich die 14-Nächte-Grenze und die Befreiung von Minderjährigen; eine Ausnahme für beruflich bedingte Übernachtungen ist nicht vorgesehen. Geschäftsreisende sind daher regulär abgabepflichtig.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung
Der Betreiber der Beherbergungsstätte hat die Abgabe bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Eisenach mit einer Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzumelden.
Zahlung
Die errechnete Abgabe ist am letzten Tag der Einreichungsfrist (15. Tag nach Quartalsende) fällig und an die Stadtkasse zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Anmeldung gilt als Steuerfestsetzung.
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der zuständigen Stelle der Stadt Eisenach; ein Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn keine oder eine abweichende Anmeldung erfolgt.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Erhoben seit
01.01.2012

Abgabe in Eisenach berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Eisenach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Eisenach zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht; der Betreiber muss sie selbst errechnen, anmelden und abführen.

Gut zu wissen

  • Höhere Sätze (1,50 €/2,00 €) gelten nur für klassifizierte Hotels und betreffen Ferienwohnungen/Privatwohnungen nicht.
  • Klassifizierung erfolgt nach der 'Deutschen Hotelklassifizierung' des DEHOGA sowie DIN EN ISO 18513/TIN-Norm.
  • Die Abgabenschuld entsteht erst mit Bezahlung des Übernachtungsentgelts durch den Gast, nicht mit der Buchung.
  • Höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen pro Gast in derselben Beherbergungsstätte unterliegen der Abgabe (Begrenzung, um Dauermietverhältnisse auszunehmen).

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eisenach.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung