Tourismusförderabgabe in Eisenach: was Gastgeber wissen müssen
Die Abgabe wird pro Übernachtung und Übernachtungsgast erhoben. Bei Übernachtung in Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern, Privatwohnungen und ähnlichen Einrichtungen (dazu zählen Ferienwohnungen) beträgt sie 1,00 €. Hotels werden separat und höher eingestuft: bis einschließlich 3 Sterne 1,50 €, ab 4 Sternen 2,00 € (für Ferienwohnungen nicht relevant).
Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2012)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- § 4 der Satzung (Abgabenbefreiung) nennt ausschließlich die 14-Nächte-Grenze und die Befreiung von Minderjährigen; eine Ausnahme für beruflich bedingte Übernachtungen ist nicht vorgesehen. Geschäftsreisende sind daher regulär abgabepflichtig.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Der Betreiber der Beherbergungsstätte hat die Abgabe bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Eisenach mit einer Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzumelden.
- Zahlung
- Die errechnete Abgabe ist am letzten Tag der Einreichungsfrist (15. Tag nach Quartalsende) fällig und an die Stadtkasse zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Anmeldung gilt als Steuerfestsetzung.
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der zuständigen Stelle der Stadt Eisenach; ein Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn keine oder eine abweichende Anmeldung erfolgt.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2012
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Eisenach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Eisenach zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht; der Betreiber muss sie selbst errechnen, anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Höhere Sätze (1,50 €/2,00 €) gelten nur für klassifizierte Hotels und betreffen Ferienwohnungen/Privatwohnungen nicht.
- Klassifizierung erfolgt nach der 'Deutschen Hotelklassifizierung' des DEHOGA sowie DIN EN ISO 18513/TIN-Norm.
- Die Abgabenschuld entsteht erst mit Bezahlung des Übernachtungsentgelts durch den Gast, nicht mit der Buchung.
- Höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen pro Gast in derselben Beherbergungsstätte unterliegen der Abgabe (Begrenzung, um Dauermietverhältnisse auszunehmen).
Quellen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eisenach.
Warteliste
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