Gastgeberklar
Hessen Bettensteuer

Bettensteuer in Kirchheim (Hessen): was Gastgeber wissen müssen

Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Übernachtung aufgewendete Betrag einschließlich Umsatzsteuer (§3 Satzung). Bei Pauschalpreisen (z. B. Übernachtung mit Frühstück) wird eine Pauschale von 5,00 EUR für Frühstück und 7,50 EUR für jede weitere im Preis enthaltene Mahlzeit abgezogen. Die Steuer wird nicht prozentual, sondern in festen Stufen je nach Preis erhoben: bis 30,00 EUR 1,00 EUR, bis 100,00 EUR 1,10 EUR, über 100,00 EUR 1,50 EUR.

Höhe

gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2013)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Beruflich veranlasste Übernachtungen gelten nicht als 'privat veranlasst' und sind daher von der Bettensteuer befreit. Der Beherbergungsbetrieb muss dafür mit der Steueranmeldung einen unterschriebenen Nachweis (Arbeitgeberbestätigung bzw. bei Selbständigen/Geschäftsführern entsprechende Unterlagen) mit Name des Gastes, Zeitraum, Anzahl der beruflichen Nächte und Bestätigung der beruflichen Notwendigkeit einreichen. Der Nachweis kann auch bis zu drei Monate nach Ablauf der Anmeldefrist nachgereicht werden; eine zunächst gezahlte Steuer wird dann erstattet.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung
Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Gemeinde Kirchheim einzureichen (§6 Abs. 3 der Satzung).
Zahlung
Die Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig. Erfüllt der Steuerpflichtige seine Erklärungs- oder Nachweispflichten nicht, setzt die Gemeinde die Steuer per Bescheid fest; sie wird dann am Tag nach Bekanntgabe des Bescheides fällig (§6 Abs. 4 und 6).
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ('Bettensteuer online'), unterschrieben vom Steuerschuldner oder seinem Vertreter, bei der Steuerverwaltung der Gemeinde Kirchheim.
Betrieb anzeigen
Das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen ist der Gemeinde Kirchheim unverzüglich mitzuteilen; das Gleiche gilt für spätere Änderungen der steuerrelevanten Tatsachen (§7 Abs. 1 der Satzung).
Erhoben seit
01.04.2013

Abgabe in Kirchheim (Hessen) berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kirchheim (Hessen) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Kirchheim steht nicht auf der Airbnb-Liste der Orte mit automatischem Steuereinzug; Gastgeber müssen die Steueranmeldung selbst einreichen.

Gut zu wissen

  • Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, nicht der Gast (§4 der Satzung). Mehrere Betreiber sind Gesamtschuldner.
  • Nach mehr als 14 zusammenhängenden Übernachtungen im selben Betrieb ist der weitere Aufenthalt nicht mehr steuerpflichtig (§5 Abs. 2).
  • Eine gesonderte Befreiung für Minderjährige ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kirchheim (Hessen).

Warteliste

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