Bettensteuer in Kirchheim (Hessen): was Gastgeber wissen müssen
Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Übernachtung aufgewendete Betrag einschließlich Umsatzsteuer (§3 Satzung). Bei Pauschalpreisen (z. B. Übernachtung mit Frühstück) wird eine Pauschale von 5,00 EUR für Frühstück und 7,50 EUR für jede weitere im Preis enthaltene Mahlzeit abgezogen. Die Steuer wird nicht prozentual, sondern in festen Stufen je nach Preis erhoben: bis 30,00 EUR 1,00 EUR, bis 100,00 EUR 1,10 EUR, über 100,00 EUR 1,50 EUR.
Höhe
gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2013)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Beruflich veranlasste Übernachtungen gelten nicht als 'privat veranlasst' und sind daher von der Bettensteuer befreit. Der Beherbergungsbetrieb muss dafür mit der Steueranmeldung einen unterschriebenen Nachweis (Arbeitgeberbestätigung bzw. bei Selbständigen/Geschäftsführern entsprechende Unterlagen) mit Name des Gastes, Zeitraum, Anzahl der beruflichen Nächte und Bestätigung der beruflichen Notwendigkeit einreichen. Der Nachweis kann auch bis zu drei Monate nach Ablauf der Anmeldefrist nachgereicht werden; eine zunächst gezahlte Steuer wird dann erstattet.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Gemeinde Kirchheim einzureichen (§6 Abs. 3 der Satzung).
- Zahlung
- Die Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig. Erfüllt der Steuerpflichtige seine Erklärungs- oder Nachweispflichten nicht, setzt die Gemeinde die Steuer per Bescheid fest; sie wird dann am Tag nach Bekanntgabe des Bescheides fällig (§6 Abs. 4 und 6).
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ('Bettensteuer online'), unterschrieben vom Steuerschuldner oder seinem Vertreter, bei der Steuerverwaltung der Gemeinde Kirchheim.
- Betrieb anzeigen
- Das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen ist der Gemeinde Kirchheim unverzüglich mitzuteilen; das Gleiche gilt für spätere Änderungen der steuerrelevanten Tatsachen (§7 Abs. 1 der Satzung).
- Erhoben seit
- 01.04.2013
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kirchheim (Hessen) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Kirchheim steht nicht auf der Airbnb-Liste der Orte mit automatischem Steuereinzug; Gastgeber müssen die Steueranmeldung selbst einreichen.
Gut zu wissen
- Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, nicht der Gast (§4 der Satzung). Mehrere Betreiber sind Gesamtschuldner.
- Nach mehr als 14 zusammenhängenden Übernachtungen im selben Betrieb ist der weitere Aufenthalt nicht mehr steuerpflichtig (§5 Abs. 2).
- Eine gesonderte Befreiung für Minderjährige ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Quellen
- Satzung zur Erhebung einer Bettensteuer der Gemeinde Kirchheim vom 08.03.2013 (PDF)
- Gemeinde Kirchheim – Bettensteuer (Rechtsgrundlagen)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kirchheim (Hessen).
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