Gastgeberklar
Hessen Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Darmstadt: was Gastgeber wissen müssen

2 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer, Verpflegung und sonstige Nebenleistungen (netto).

Höhe

2 % vom Nettopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
2 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2023)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Steuer gilt unabhängig vom Zweck der Übernachtung. Die Satzung nennt keine Befreiung für berufliche Aufenthalte.
Anmeldung
Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einreichen.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zu zahlen ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids an die Stadtkasse.
Einreichung
Amtlicher Vordruck „Erklärung zur Übernachtungssteuer“, unterschrieben per Post, über die Briefkästen der Stadtverwaltung oder als Scan per E-Mail an das Steueramt. Ein Online-Verfahren gibt es nicht; eigene Aufstellungen (z. B. Excel) ersetzen die Erklärung nicht.
Betrieb anzeigen
Beginn der Vermietung spätestens innerhalb von 14 Tagen mit dem Formular „Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes“ anzeigen. Ende, Betreiberwechsel oder Umzug vorher melden.
Erhoben seit
01.01.2023

Abgabe in Darmstadt berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Darmstadt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Darmstädter Übernachtungssteuer nicht ein. Sie erklären und zahlen die Steuer selbst.

Gut zu wissen

  • Steuerschuldner ist der Gastgeber. Er kann die Steuer an den Gast weitergeben. Ob sie umsatzsteuerpflichtig ist, klärt das Finanzamt.
  • Nicht besteuert werden Jugendherbergen und gemeinnützige Häuser sowie Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeheime. Eine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
  • Stornierungen vor der Anreise sind nicht steuerpflichtig, auch wenn eine Stornogebühr anfällt. Bei Nichterscheinen (No-Show) wird die Steuer dagegen fällig.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung