Gastgeberklar
Nordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Bergisch Gladbach: was Gastgeber wissen müssen

5 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer. Reinigung, Bettwäsche, Strom und Wasser zählen dazu, frei wählbare Extras wie Frühstück, Parkplatz oder WLAN nicht.

Höhe

5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2025)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Auch beruflich oder dienstlich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig.
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober) auf amtlichem Vordruck, unterschrieben.
Zahlung
Die selbst berechnete Steuer bis zum 30. Tag nach Quartalsende unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zahlen. SEPA-Lastschrift ist möglich.
Einreichung
Unterschriebener Vordruck per Post, Fax oder als PDF-Anhang per E-Mail an die Abteilung Kommunalsteuern. Ein elektronisches Verfahren gibt es bisher nicht.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher auf amtlichem Vordruck bei der Abteilung Kommunalsteuern anzeigen.
Erhoben seit
01.04.2025

Abgabe in Bergisch Gladbach berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bergisch Gladbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Steuer in Bergisch Gladbach nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen

  • Keine Befreiung für Kinder, Schwerbehinderte oder Einwohner der Stadt.
  • Die Steuer fällt bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 6 Monate an.
  • Auch für Quartale ohne Gäste ist eine Nullmeldung abzugeben.
  • Zahlt der Gast über ein Buchungsportal, ist der Betrag abzüglich einer etwaigen Portalgebühr die Grundlage. Zahlt der Gast direkt an Sie, gehört eine von Ihnen gezahlte Vermittlungsprovision zur Grundlage.
  • Stornierte Buchungen sind steuerfrei. Bei Nichtanreise fällt die Steuer auf das gezahlte Entgelt an.
  • Gesondert berechnete Entgelte für Haustiere zählen zur Bemessungsgrundlage.
  • Übernachtungen wegen unbewohnbarer eigener Wohnung (z. B. Wasserschaden) sind mit Erklärung und Nachweis des Gastes steuerfrei.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung