Gastgeberklar
Rheinland-Pfalz Beherbergungsabgabe

Beherbergungsabgabe in Mainz: was Gastgeber wissen müssen

Fester Betrag je Gast und Nacht, gestaffelt nach dem Bruttopreis je Gast und Nacht (mit Umsatzsteuer): bis 20 € keine Abgabe, über 20 bis 50 € 2 €, über 50 bis 100 € 3 €, über 100 bis 200 € 4 €, über 200 € 5 €. Bei mehreren Gästen wird der Preis gleichmäßig aufgeteilt. Endreinigung und Plattformgebühren zählen laut Stadt mit, Frühstück, Parken und andere Nebenleistungen nicht.

Höhe

gestaffelt ab 2,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 14. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
gestaffelt ab 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Weder die Satzung noch die Stadt nennen eine Befreiung für berufliche Übernachtungen.
Anmeldung
Abgabenerklärung bis zum 14. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck.
Zahlung
Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid fest. Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe an die Stadtkasse.
Einreichung
Formular „Erklärung zur Beherbergungsabgabe“ unterschreiben und an die Steuerverwaltung der Stadt Mainz schicken (Kontakt: bba@stadt.mainz.de). Für jede Adresse eine eigene Erklärung. Elektronisch geht es nur über ein amtlich zugelassenes Verfahren.
Betrieb anzeigen
Die Stadt erfasst die Betriebe über eine Stammdatenerhebung. Änderungen teilen Sie per Post oder E-Mail mit. Eine eigene Frist zur Anmeldung des Betriebs nennt die Satzung nicht.
Erhoben seit
01.07.2026

Abgabe in Mainz berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mainz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Abgabe in Mainz nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.

Gut zu wissen

  • Neu seit 1. Juli 2026. Die alte Kulturabgabensatzung von 2012 ist damit außer Kraft.
  • Übergangsregel: Buchungen, die vor dem 1. Mai 2026 vereinbart wurden, sind bis 31. März 2027 abgabefrei.
  • Aufenthalte über 6 Monate gelten laut Stadt als normales Wohnen und sind nicht abgabepflichtig. Frei sind auch Gäste, die an der Adresse mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
  • Frei sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen „B“ sowie reine Stornogebühren. Für Kinder gibt es keine Befreiung.
  • Die Abgabe schuldet der Gast. Sie ziehen sie ein und haften dafür.

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Mainz.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

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  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung