Übernachtungsteuer (City Tax) in Karlsruhe: was Gastgeber wissen müssen
Fester Betrag pro Person ab 18 Jahren und Nacht: 4,00 € (2026 und 2027), ab 1.1.2028 4,50 €. Vom 1.7. bis 31.12.2025 waren es 3,50 €.
Höhe
4,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 4,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026 bis 31.12.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2028: 4,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2028)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Private und berufliche Übernachtungen sind gleichermaßen steuerpflichtig.
- Anmeldung
- Steueranmeldung für jedes Quartal bis zum 15. des Folgemonats: 15.04., 15.07., 15.10., 15.01. Auch wenn keine Gäste da waren, ist eine Null-Meldung nötig.
- Zahlung
- Die angemeldete Steuer ist am 45. Tag nach Quartalsende fällig. Wird per Bescheid festgesetzt, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich (nur schriftlich oder per Fax).
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck mit Rechenfunktion, auf Papier mit Unterschrift oder elektronisch mit digitaler Signatur an die Stadtkämmerei, Abteilung Kommunale Steuern (citytax@stk.karlsruhe.de). Für jede Unterkunft wird eine eigene Anmeldung abgegeben.
- Betrieb anzeigen
- Die Unterkunft muss vor dem ersten Inserat mit dem amtlichen Formular angezeigt werden (karlsruhe.de/citytax). Danach vergibt die Stadt ein Buchungszeichen. Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Umzug sind vorher zu melden.
- Erhoben seit
- 01.07.2025
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Karlsruhe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Karlsruher City Tax nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast verlangen und abführen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Gäste bis zum 18. Geburtstag. Ab dem Tag des 18. Geburtstags wird die Steuer fällig.
- Die Steuer wird bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in derselben Unterkunft höchstens für zwei Monate erhoben.
- Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste müssen aufgezeichnet werden. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
- Wird eine stornierte Übernachtung trotzdem berechnet, fällt dafür ebenfalls Steuer an.
Quellen
- Karlsruher Stadtrecht 9/9 – Übernachtungssteuersatzung (Stand 1.7.2025)
- Stadt Karlsruhe – FAQ Übernachtungsteuer (Stand März 2026)
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Karlsruhe.
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