Gastgeberklar
Baden-Württemberg Übernachtungsteuer (City Tax)

Übernachtungsteuer (City Tax) in Karlsruhe: was Gastgeber wissen müssen

Fester Betrag pro Person ab 18 Jahren und Nacht: 4,00 € (2026 und 2027), ab 1.1.2028 4,50 €. Vom 1.7. bis 31.12.2025 waren es 3,50 €.

Höhe

4,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
4,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026 bis 31.12.2027)
Änderung
Ab 01.01.2028: 4,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2028)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Private und berufliche Übernachtungen sind gleichermaßen steuerpflichtig.
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Quartal bis zum 15. des Folgemonats: 15.04., 15.07., 15.10., 15.01. Auch wenn keine Gäste da waren, ist eine Null-Meldung nötig.
Zahlung
Die angemeldete Steuer ist am 45. Tag nach Quartalsende fällig. Wird per Bescheid festgesetzt, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich (nur schriftlich oder per Fax).
Einreichung
Amtlicher Vordruck mit Rechenfunktion, auf Papier mit Unterschrift oder elektronisch mit digitaler Signatur an die Stadtkämmerei, Abteilung Kommunale Steuern (citytax@stk.karlsruhe.de). Für jede Unterkunft wird eine eigene Anmeldung abgegeben.
Betrieb anzeigen
Die Unterkunft muss vor dem ersten Inserat mit dem amtlichen Formular angezeigt werden (karlsruhe.de/citytax). Danach vergibt die Stadt ein Buchungszeichen. Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Umzug sind vorher zu melden.
Erhoben seit
01.07.2025

Abgabe in Karlsruhe berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Karlsruhe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Karlsruher City Tax nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast verlangen und abführen.

Gut zu wissen

  • Befreit sind Gäste bis zum 18. Geburtstag. Ab dem Tag des 18. Geburtstags wird die Steuer fällig.
  • Die Steuer wird bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in derselben Unterkunft höchstens für zwei Monate erhoben.
  • Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste müssen aufgezeichnet werden. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
  • Wird eine stornierte Übernachtung trotzdem berechnet, fällt dafür ebenfalls Steuer an.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung