Freizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer (Übernachtungssteuer) in Raunheim: was Gastgeber wissen müssen
4 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, gilt der Pauschalpreis abzüglich 5 € für Frühstück und 7,50 € für jede weitere enthaltene Mahlzeit. Ab der 15. zusammenhängenden Nacht fällt keine Steuer mehr an.
Höhe
4 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 10 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2024)
- Kinder und Jugendliche
- unter 10 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Laut Satzung werden private und beruflich veranlasste Übernachtungen gleich behandelt.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ende des Kalendervierteljahres. Die Steuer rechnen Sie darin selbst aus.
- Zahlung
- Die Steuer ist fällig, sobald die Steueranmeldung eingereicht ist.
- Einreichung
- Unterschriebene Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck an die Stadt Raunheim, Steueramt.
- Betrieb anzeigen
- Wer zum ersten Mal Übernachtungen gegen Entgelt anbietet, muss das sofort dem Steueramt melden. Das gilt auch für spätere Änderungen, die für die Steuer wichtig sind.
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Raunheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Steuer in Raunheim nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.
Gut zu wissen
- Die Steuer schuldet der Gastgeber, nicht der Gast.
- Kinder unter 10 Jahren und Studierende sind nur mit Nachweis befreit (Schüler- bzw. Studentenausweis). Der Nachweis und die Rechnung müssen der Steuererklärung beiliegen, sonst gibt es keine Befreiung.
- Tageszimmer ohne Übernachtung sind steuerfrei.
- Wer die Anmeldung nicht oder zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag von 10 % der Steuer rechnen.
- Ändert sich später etwas für ein Quartal, ist innerhalb eines Monats eine berichtigte Anmeldung einzureichen.
Quellen
- Stadt Raunheim: Satzung Freizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer, 1. Änderungssatzung vom 21.09.2023 (PDF)
- Stadt Raunheim: Satzungen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Raunheim.
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