Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Konstanz: was Gastgeber wissen müssen
5,6 % des Übernachtungspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht. Bei mehreren Gästen wird der Gesamtpreis durch die Personenzahl geteilt.
Höhe
5,6 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 5,6 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2023)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
- Anmeldung
- Erklärung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 10. Tag nach Quartalsende. Anzugeben sind alle Übernachtungen, die steuerpflichtigen und die befreiten Übernachtungen, jeweils mit Bemessungsgrundlage.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid für das Quartal fest. Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Einreichung
- Auf dem amtlichen Vordruck oder im Online-Verfahren an die Stadt Konstanz, Kämmerei, Abteilung Steuern.
- Betrieb anzeigen
- Wer eine Unterkunft eröffnet oder übernimmt, muss das der Kämmerei, Abteilung Steuern, gesondert anzeigen. Außerdem sind ortsfremde Gäste innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise über das elektronische Meldeprogramm (AVS) an- und abzumelden.
- Erhoben seit
- 01.04.2023
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Konstanz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Konstanzer Abgabe nicht ein. Sie müssen sie selbst erheben und abführen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Minderjährige, Schullandheimaufenthalte sowie schwerbehinderte Menschen mit GdB 100. Bei Merkzeichen „B“ ist auch eine Begleitperson befreit.
- Die Abgabe hat zum 1.4.2023 die frühere Kurtaxe ersetzt.
- Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
- In Konstanz gibt es zusätzlich eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Ferienvermietung kann genehmigungspflichtig sein.
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe (ab 01.04.2023)
- Stadt Konstanz – Ortsrecht
- Stadt Konstanz – Behördenwegweiser Steuern
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Konstanz.
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