Tourismusbeitrag in Rüdesheim am Rhein: was Gastgeber wissen müssen
2,50 € pro Person und Aufenthaltstag für Gäste ab 18 Jahren. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, praktisch wird also jede Nacht berechnet.
Höhe
2,50 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 20. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2024)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit 1. April 2024 sind auch beruflich veranlasste Aufenthalte beitragspflichtig. Bis dahin waren sie befreit.
- Anmeldung
- Beitragserklärung bis zum 20. Tag nach Ende des Kalendervierteljahres.
- Zahlung
- Bis zum 20. des Monats nach Quartalsende an das Kassen- und Steueramt überweisen, mit Kassenzeichen. Bei verspäteter Zahlung fällt ein Säumniszuschlag an.
- Einreichung
- Formular „Beitragserklärung“ im Original per Post an das Kassen- und Steueramt der Stadt Rüdesheim (Postfach 11 55, 65358 Geisenheim) oder per E-Mail an tourismusbeitrag@geisenheim.de. Für jede Unterkunft eine eigene Erklärung.
- Betrieb anzeigen
- Jeden Gast sofort mit dem Zusatz der Stadt zum Meldeschein anmelden und laufend ein Gästeverzeichnis führen.
- Erhoben seit
- 01.10.2021
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rüdesheim am Rhein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht den Beitrag in Rüdesheim nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.
Gut zu wissen
- Den Beitrag schuldet der Gast. Sie ziehen ihn ein, weisen ihn auf der Rechnung gesondert aus und haften dafür, dass er vollständig abgeführt wird.
- Befreit sind u. a. Kinder und Jugendliche unter 18, Klassen- und Studienfahrten, unentgeltlicher Besuch bei Einwohnern mit Hauptwohnung und Krankenhauspatienten.
- Bis 31. März 2024 betrug der Beitrag 2 € pro Person und Tag.
Quellen
- Stadt Rüdesheim am Rhein: Tourismusbeitrag
- Stadt Rüdesheim am Rhein: Tourismusbeitragssatzung (Fassungen)
- Tourismusbeitragssatzung vom 31.03.2022 (PDF)
- Erste Änderungssatzung vom 15.02.2024, in Kraft 01.04.2024 (PDF)
- Beitragserklärung ab 2026 (PDF)
- Tourismusbeitragssatzung vom 15.07.2021 (PDF)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rüdesheim am Rhein.
Warteliste
Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.
Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.
- Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
- Kostenlos und jederzeit abmeldbar
- Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung
- Aachen
- Bad Ems
- Bad Honnef
- Bad Säckingen
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bonn
- Borgwedel
- Bremen
- Bremerhaven
- Brühl (Rheinland)
- Burghaun
- Chemnitz
- Cuxhaven
- Dahlem (Eifel)
- Damp
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Eisenach
- Eiterfeld
- Erfurt
- Essen
- Flensburg
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Gera
- Greifswald
- Halbe
- Halle (Saale)
- Hamburg
- Hameln
- Hann. Münden
- Hannover
- Haunetal
- Heidelberg
- Hildesheim
- Hünfeld
- Hürtgenwald
- Karlsruhe
- Kassel
- Kirchheim (Hessen)
- Kleve
- Konstanz
- Köln
- Königswinter
- Leer (Ostfriesland)
- Leipzig
- Ludwigshafen am Rhein
- Lutherstadt Wittenberg
- Lörrach
- Lüneburg
- Magdeburg
- Mainz
- Mannheim
- Marburg
- Markkleeberg
- Meißen
- München
- Münster
- Naumburg (Saale)
- Neustadt am Rübenberge
- Nideggen
- Nüsttal
- Offenbach am Main
- Osnabrück
- Pirna
- Potsdam
- Rasdorf
- Raunheim
- Rheinhausen (Breisgau)
- Ringsheim
- Saalburg-Ebersdorf
- Saarbrücken
- Samtgemeinde Lühe
- Schleswig
- Schwerin
- Stade
- Stralsund
- Stuttgart
- Trier
- Tübingen
- Weimar
- Weiskirchen
- Wertheim
- Wiesbaden
- Wismar
- Wunstorf
- Wuppertal
- Überlingen