Beherbergungssteuer in Wunstorf: was Gastgeber wissen müssen
Die Beherbergungssteuer beträgt 4 Prozent des Beherbergungsentgelts (Nettobetrag).
Einige Angaben für Wunstorf bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten gekennzeichnet.
Höhe
4 % vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 14. des Folgemonats
Kinder
in Prüfung
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 4 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
- Kinder und Jugendliche
- in Prüfung
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anmeldung
- Die Beherbergungssteuererklärung ist innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Quartals einzureichen (Termine: 01.01.-31.03. bis 14.04.; 01.04.-30.06. bis 14.07.; 01.07.-30.09. bis 14.10.; 01.10.-31.12. bis 14.01.). Bei fehlenden Beherbergungen im Zeitraum ist eine Nullmeldung erforderlich.
- Zahlung
- Die Beherbergungssteuer wird nach Abgabe der Steuererklärung durch Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von 14 Tagen an die Stadt abzuführen.
- Einreichung
- Beherbergungsbetriebe müssen sich einmalig bis zum 15. des Folgemonats bei der Stadt Wunstorf anmelden (Formular oder Online-Dienst). Die Steuererklärung wird ebenfalls per Formular oder Online-Dienst eingereicht.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2026
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wunstorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Gut zu wissen
- Rechtsgrundlage: Beherbergungssteuersatzung der Stadt Wunstorf vom 24.09.2025.
Quellen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wunstorf.
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