Beherbergungssteuer in Duisburg: was Gastgeber wissen müssen
3 € pro Person und Nacht, ab 1. Januar 2027. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle.
Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor.
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 10. Tag nach Quartalsende, erstmals für das 1. Quartal 2027.
- Zahlung
- Zahlung ebenfalls bis zum 10. Tag nach Quartalsende an das Amt für Rechnungswesen und Steuern.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck (unterschrieben) oder elektronische Steueranmeldung der Stadt.
- Betrieb anzeigen
- Betriebe, die am 1.11.2026 bestehen, müssen sich bis 30.11.2026 beim Amt für Rechnungswesen und Steuern anmelden (elektronisch oder schriftlich). Danach Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Umzug vorher anzeigen.
- Erhoben seit
- 01.01.2027
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Duisburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Steuer in Duisburg nicht ein. Gastgeber melden und zahlen selbst.
Gut zu wissen
- Die Steuer gilt erst für Übernachtungen ab 1. Januar 2027.
- Buchungen, die der Gastgeber vor Inkrafttreten der Satzung (bekannt gemacht am 31. Juli 2026) verbindlich bestätigt hat, sind nicht steuerpflichtig.
- Minderjährige und Teilnehmende an Klassenfahrten sind befreit.
- Erklärungen von Gästen zu Befreiungen als Teil der Buchung aufbewahren.
Quellen
- Stadt Duisburg: 21.10 Beherbergungssteuersatzung, Lesefassung (Amtsblatt Nr. 23 vom 31.07.2026) (PDF)
- Stadt Duisburg: Ortsrecht / Satzungen
- Airbnb-Hilfe-Center: Orte, an denen Airbnb Abgaben einzieht
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Duisburg.
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