Gastgeberklar
Niedersachsen Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Hann. Münden: was Gastgeber wissen müssen

Bemessungsgrundlage ist das Brutto-Beherbergungsentgelt (inklusive Mehrwertsteuer); enthaltene Verpflegungsanteile werden nicht mitbesteuert.

Höhe

3,5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

in Prüfung

Alle Regeln im Detail

Höhe
3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
in Prüfung
Berufliche Übernachtungen
Auch beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig; eine Befreiung dafür sieht die Satzung nicht vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung
Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.); auch als Nullmeldung abzugeben, wenn im Zeitraum keine Gäste beherbergt wurden.
Zahlung
Festsetzung durch schriftlichen Bescheid; Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
Einreichung
Steuererklärung auf dem von der Stadt vorgeschriebenen Vordruck, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb.
Betrieb anzeigen
Betreiberinnen und Betreiber müssen der Stadt Hann. Münden Aufnahme und Beendigung ihrer Tätigkeit anzeigen (weitere Anzeige- und Mitwirkungspflichten laut FAQ).
Erhoben seit
01.01.2023

Abgabe in Hann. Münden berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hann. Münden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab. Servicegebühren von Buchungsportalen wie Airbnb oder Booking.com sowie Endreinigungskosten gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss.

Gut zu wissen

  • Kostenpflichtige Stornierungen (Stornogebühren, einbehaltene Anzahlungen) sind nicht steuerpflichtig.
  • Dauercamper unterliegen nicht der Steuerpflicht, da nur vorübergehende entgeltliche Übernachtungen erfasst werden.
  • Belege und Nachweise sind 4 Jahre ab Beginn des folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hann. Münden.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

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  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung