Übernachtungssteuer in Hann. Münden: was Gastgeber wissen müssen
Bemessungsgrundlage ist das Brutto-Beherbergungsentgelt (inklusive Mehrwertsteuer); enthaltene Verpflegungsanteile werden nicht mitbesteuert.
Höhe
3,5 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
in Prüfung
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2023)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- in Prüfung
- Berufliche Übernachtungen
- Auch beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig; eine Befreiung dafür sieht die Satzung nicht vor.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.); auch als Nullmeldung abzugeben, wenn im Zeitraum keine Gäste beherbergt wurden.
- Zahlung
- Festsetzung durch schriftlichen Bescheid; Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
- Einreichung
- Steuererklärung auf dem von der Stadt vorgeschriebenen Vordruck, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb.
- Betrieb anzeigen
- Betreiberinnen und Betreiber müssen der Stadt Hann. Münden Aufnahme und Beendigung ihrer Tätigkeit anzeigen (weitere Anzeige- und Mitwirkungspflichten laut FAQ).
- Erhoben seit
- 01.01.2023
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hann. Münden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab. Servicegebühren von Buchungsportalen wie Airbnb oder Booking.com sowie Endreinigungskosten gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss.
Gut zu wissen
- Kostenpflichtige Stornierungen (Stornogebühren, einbehaltene Anzahlungen) sind nicht steuerpflichtig.
- Dauercamper unterliegen nicht der Steuerpflicht, da nur vorübergehende entgeltliche Übernachtungen erfasst werden.
- Belege und Nachweise sind 4 Jahre ab Beginn des folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.
Quellen
- Ortsrecht der Stadt Hann. Münden
- Fragen und Antworten zur Erhebung einer Übernachtungssteuer (FAQ, Stand 01.12.2022)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hann. Münden.
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