Gastgeberklar
Baden-Württemberg Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Ringsheim: was Gastgeber wissen müssen

4 % des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer. Bei mehreren Gästen wird der Gesamtpreis auf die Personen verteilt. Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension zählen nicht mit; lässt sich eine Pauschalrechnung nicht aufteilen, gelten Pauschalabzüge von 10 € bzw. 25 € je Mahlzeit.

Höhe

4 % vom Nettopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
4 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2019)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Bis 31.12.2026 sind ausschließlich beruflich bedingte Übernachtungen befreit. Nachweis durch Arbeitgeberbescheinigung oder, bei Selbstständigen, durch amtliche Eigenbescheinigung. Bucht und zahlt der Arbeitgeber, reicht das, wenn nichts auf einen privaten Aufenthalt hindeutet. Das ist zu dokumentieren. Ab 1.1.2027 sollen auch berufliche Übernachtungen steuerpflichtig werden (Gemeinderatsbeschluss).
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag nach Quartalsende, mit Gesamtzahl, steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen samt Bemessungsgrundlage.
Zahlung
Die Steuer ist am 15. Tag nach Quartalsende fällig, bei einem Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
Einreichung
Unterschriebene Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck („Steueranmeldung Quartal“) an die Gemeinde Ringsheim, Rechnungsamt.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug vorher mit dem Formular „Anzeige Übernachtungssteuer“ melden.
Erhoben seit
01.01.2019

Abgabe in Ringsheim berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ringsheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Ringsheimer Übernachtungssteuer nicht ein. Sie müssen sie selbst anmelden und zahlen.

Gut zu wissen

  • Steuerschuldner ist laut Satzung der Vermieter, nicht der Gast. Sie schulden die Steuer also selbst und können sie über den Preis weitergeben.
  • Minderjährige sind befreit.
  • Der Gemeinderat hat beschlossen, die Steuer ab 1.1.2027 auf berufliche Übernachtungen auszuweiten. Der Satz bleibt 4 %.
  • In vielen Gebieten von Ringsheim ist die Eröffnung oder der Betrieb einer neuen Ferienwohnung ausgeschlossen. Vor dem Start bei der Gemeinde klären.
  • Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste aufzeichnen. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung