Gästetaxe in Meißen: was Gastgeber wissen müssen
1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bei Personen mit beruflich bedingtem Zweitwohnsitz oder ähnlichen Dauersachverhalten wird stattdessen eine pauschale Jahresgästetaxe (24-facher Tagessatz) erhoben.
Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlich, bis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2019)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind ausdrücklich gästetaxepflichtig. Ausgenommen sind nur Einwohner, die zu Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienzwecken einen Nebenwohnsitz begründen.
- Anmeldung
- Meldung der Gesamtzahl beherbergter ortsfremder Personen mittels bereitgestellter Software bis zum 10. Werktag des Monats für den vorhergehenden Monat (auch als Nullmeldung, wenn keine Gäste beherbergt wurden).
- Zahlung
- Der Beherbergungsbetrieb zieht die Gästetaxe von den Gästen ein und führt sie im Rahmen der monatlichen Meldung an die Stadt Meißen ab.
- Einreichung
- Monatliche Meldung über die von der Stadtverwaltung bereitgestellte Software.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2019
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Meißen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Gästetaxe nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit Merkzeichen BL/aG sind ebenfalls befreit.
- Ab der vierten Person einer Familie, für die bereits Gästetaxe entrichtet wird, ist jede weitere Familienperson befreit.
- Soweit die Erhebung der Gästetaxe umsatzsteuerpflichtig ist, kommt zusätzlich die Umsatzsteuer hinzu.
- Der Satz von 1,50 EUR ist seit Einführung 2019 unverändert; die Satzungsfassung wurde zuletzt am 19.03.2025 aktualisiert (u. a. Einführung digitaler 'Willkommens-Rabatte' statt Papier-Gästekarte).
Quellen
- Gästetaxesatzung der Stadt Meißen (Fassung vom 19.03.2025)
- Gästetaxesatzung der Stadt Meißen (PDF, Fassung 06.12.2017, in Kraft seit 01.01.2019)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Meißen.
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