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Sachsen Gästetaxe

Gästetaxe in Meißen: was Gastgeber wissen müssen

1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bei Personen mit beruflich bedingtem Zweitwohnsitz oder ähnlichen Dauersachverhalten wird stattdessen eine pauschale Jahresgästetaxe (24-facher Tagessatz) erhoben.

Höhe

1,50 € pro Person und Nacht

Anmeldung

monatlich, bis zum 10. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2019)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind ausdrücklich gästetaxepflichtig. Ausgenommen sind nur Einwohner, die zu Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienzwecken einen Nebenwohnsitz begründen.
Anmeldung
Meldung der Gesamtzahl beherbergter ortsfremder Personen mittels bereitgestellter Software bis zum 10. Werktag des Monats für den vorhergehenden Monat (auch als Nullmeldung, wenn keine Gäste beherbergt wurden).
Zahlung
Der Beherbergungsbetrieb zieht die Gästetaxe von den Gästen ein und führt sie im Rahmen der monatlichen Meldung an die Stadt Meißen ab.
Einreichung
Monatliche Meldung über die von der Stadtverwaltung bereitgestellte Software.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Erhoben seit
01.01.2019

Abgabe in Meißen berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Meißen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Gästetaxe nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.

Gut zu wissen

  • Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit Merkzeichen BL/aG sind ebenfalls befreit.
  • Ab der vierten Person einer Familie, für die bereits Gästetaxe entrichtet wird, ist jede weitere Familienperson befreit.
  • Soweit die Erhebung der Gästetaxe umsatzsteuerpflichtig ist, kommt zusätzlich die Umsatzsteuer hinzu.
  • Der Satz von 1,50 EUR ist seit Einführung 2019 unverändert; die Satzungsfassung wurde zuletzt am 19.03.2025 aktualisiert (u. a. Einführung digitaler 'Willkommens-Rabatte' statt Papier-Gästekarte).

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Meißen.

Warteliste

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