Gastgeberklar
Sachsen-Anhalt Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Halle (Saale): was Gastgeber wissen müssen

4 % des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer, je Nacht berechnet und auf volle Cent abgerundet. Bei mehreren Gästen wird der Preis anteilig aufgeteilt.

Höhe

4 % vom Bruttopreis

Anmeldung

monatlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Steuerpflichtig. Befreit sind nur Gäste unter 27 Jahren, die zu Ausbildungszwecken übernachten.
Anmeldung
Monatlich bis zum 15. des Folgemonats anmelden und zahlen. Auf Antrag alle drei oder sechs Monate, wenn die Steuer höchstens 200 € im Monat beträgt.
Zahlung
Der Gast schuldet die Steuer. Sie ziehen sie spätestens bei der Abreise ein und zahlen den selbst berechneten Betrag bis zum 15. des Folgemonats an die Stadtkasse. Sie haften für den vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder elektronisch, unterschrieben bzw. mit elektronischer Identifizierung, beim Team Beherbergungssteuer (Schmeerstraße 1, 06108 Halle, beherbergungssteuer@halle.de).
Betrieb anzeigen
Beginn, Aufgabe oder Änderungen innerhalb eines Monats melden, über das Online-Formular „An-/Abmeldung, Änderung Beherbergungssteuer“ der Stadt.
Erhoben seit
01.01.2025

Abgabe in Halle (Saale) berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Halle (Saale) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Beherbergungssteuer in Halle nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, anmelden und abführen.

Gut zu wissen

  • Befreit sind Minderjährige, Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitperson (Merkzeichen B), Personen mit Wohnsitz in der Unterkunft und Gäste unter 27 zu Ausbildungszwecken (Bescheinigung der Bildungseinrichtung oder Buchung/Zahlung durch diese).
  • Bei zwingend notwendiger medizinischer Behandlung wird die Steuer trotzdem eingezogen; der Gast kann sie bei der Stadt zurückfordern.
  • Für befreite Gäste brauchen Sie einen vom Gast unterschriebenen Meldeschein mit Befreiungsgrund; die Stadt stellt Vordrucke bereit.
  • Gäste, die die Zahlung verweigern, können Sie der Stadt über ein Online-Formular melden.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung