Gastgeberklar
Thüringen Beherbergungssteuer (früher Kulturförderabgabe)

Beherbergungssteuer (früher Kulturförderabgabe) in Erfurt: was Gastgeber wissen müssen

5 % des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer, ab 1.1.2027 7 %. Endreinigung, Frühstück und Parkgebühren zählen nicht mit, die Steuer selbst auch nicht.

Höhe

5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2011 bis 31.12.2026)
Änderung
Ab 01.01.2027: 7 % vom Bruttopreis (ab 01.01.2027)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Seit 1.1.2024 steuerpflichtig. Bis Ende 2023 waren beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen befreit.
Anmeldung
Vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende anmelden und zahlen.
Zahlung
Der Gast schuldet die Steuer; sie wird mit der Rechnung fällig und muss dort gesondert als Beherbergungssteuer stehen. Sie zahlen den selbst berechneten Betrag bis zum 15. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse und haften dafür. Bei der Überweisung Kassenzeichen und Quartal angeben.
Einreichung
Beherbergungssteuer-Erklärung auf dem amtlichen Vordruck (Download unter erfurt.de/ef115090), unterschrieben, mit Nachweisen wie Kontenauszug oder Abrechnungen der Buchungsplattformen. Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben.
Betrieb anzeigen
Eröffnung oder Aufgabe der Vermietung sowie Datenänderungen innerhalb eines Monats mit dem amtlichen Formular bei der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern (Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt) melden.
Erhoben seit
01.01.2011

Abgabe in Erfurt berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Erfurt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Steuer in Erfurt nicht ein. Zahlt der Gast über das Portal, ist der an Sie weitergeleitete Betrag inklusive Umsatzsteuer die Grundlage. Zahlt der Gast direkt an Sie, gilt der volle Betrag.

Gut zu wissen

  • Ab 1.1.2027 steigt der Satz von 5 % auf 7 % (2. Änderungssatzung, Stadtratsbeschluss vom 17.12.2025).
  • Befreit sind Minderjährige und Personen, die für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Erfurt übernachten. Befreiungen müssen nachgewiesen werden, wenn sie nicht offensichtlich sind.
  • Nach zwei Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in derselben Unterkunft sind die weiteren Nächte steuerfrei (Nachweis z. B. Mietvertrag).
  • Auch Privatunterkünfte und Ferienwohnungen gelten als Beherbergungsbetrieb. Stornogebühren sind nicht steuerpflichtig.

Warteliste

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