Gastgeberklar
Nordrhein-Westfalen Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Brühl (Rheinland): was Gastgeber wissen müssen

5 % des vom Gast für die Übernachtung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer.

Höhe

5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck oder elektronisch, unterschrieben.
Zahlung
Die selbst berechnete Steuer bis zum 30. Tag nach Quartalsende unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zahlen. SEPA-Lastschrift ist möglich.
Einreichung
Amtlicher Vordruck der Stadt Brühl, Abteilung Steuern, Uhlstraße 3, 50321 Brühl.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher auf dem Formular 'An-/Abmeldung oder Übergabe eines Beherbergungsbetriebs' anzeigen. Für jede Unterkunft eine eigene Anmeldung.
Erhoben seit
01.04.2026

Abgabe in Brühl (Rheinland) berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Brühl (Rheinland) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Steuer in Brühl nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen

  • Die Satzung nennt keine Befreiung für Kinder.
  • Die Steuer fällt bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 6 Monate an.
  • Übernachten mehrere Personen gemeinsam, wird der Preis auf die Personen aufgeteilt.
  • Gäste, die unter der Adresse der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, fallen nicht unter die Steuer. Dient die Übernachtung dem Grundbedarf des Wohnens, entfällt der Einzug bei schriftlicher Erklärung und Beleg des Gastes.
  • Für Buchungen, die vor dem 01.04.2026 verbindlich abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregel. Die Buchungsbelege sind der Anmeldung für das 2. bzw. 3. Quartal beizufügen.
  • Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung