Beherbergungssteuer in Kleve: was Gastgeber wissen müssen
5% des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags einschließlich Mehrwertsteuer (Bruttobetrag). Bei Pauschalpreisen (Übernachtung/Frühstück, Halb- oder Vollpension), die sich nicht aufteilen lassen, wird eine Pauschale von 7,00 EUR für Frühstück bzw. je 10,00 EUR für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen.
Einige Angaben für Kleve bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten gekennzeichnet.
Höhe
5 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2016)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anmeldung
- Der Beherbergungsbetrieb reicht bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Steuerabteilung der Stadt Kleve ein.
- Zahlung
- Nach Abgabe der Steuererklärung erlässt die Stadt Kleve einen Steuerbescheid; die Steuer ist innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe zu entrichten.
- Einreichung
- Steuererklärung per amtlichem Vordruck bzw. Online-Formular (Online-Erklärung zur Beherbergungssteuer) bei der Steuerabteilung der Stadt Kleve.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2016
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kleve nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Kleve zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht; Gastgeber müssen die Steuererklärung selbst einreichen.
Gut zu wissen
- Betroffen sind auch reine Tageszimmer, sofern hierfür ein gesonderter Aufwand entsteht.
- Es gibt keine generelle Steuerbefreiung für Minderjährige/Jugendliche.
- Satzung wurde durch Änderungssatzungen vom 14.12.2023 (§7) und 22.05.2024 (§4 Abs.2) angepasst; der Steuersatz von 5% blieb dabei laut vorliegendem Auszug unverändert.
- Kleinbetragsgrenze für Erstattungsanträge (z.B. Studierende): 10 EUR.
Quellen
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kleve.
Warteliste
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