Übernachtungssteuer in Wismar: was Gastgeber wissen müssen
5 % des Netto-Übernachtungspreises. Nebenleistungen wie Strom, Bettwäsche, Handtücher, Bademäntel, Reinigung (auch Endreinigung), Körperpflegeutensilien, Weckdienst oder Mitunterbringung von Tieren zählen zur Bemessungsgrundlage. Verpflegung, Minibar, Telefon/Internet, Wellness/Sauna und vergleichbare Leistungen zählen nicht dazu.
Höhe
5 % vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.04.2015)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Steuer wird unabhängig vom Reisezweck erhoben. Auch die Vermietung von Ferienwohnungen und Privatzimmern (z. B. über Airbnb) ist ausdrücklich steuerpflichtig.
- Anmeldung
- Die Erklärung zur Übernachtungssteuer muss bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Hansestadt Wismar eingegangen sein.
- Zahlung
- Der Beherbergungsbetrieb berechnet die Steuer selbst und gibt sie quartalsweise mit amtlichem Formular an; eine über die Erklärungsfrist hinausgehende gesonderte Zahlungsfrist war in den verfügbaren Quellen nicht ausgewiesen.
- Einreichung
- Amtliches Formular 'Erklärung zur Übernachtungssteuer' beim Amt für Finanzverwaltung, Abteilung kommunale Steuerangelegenheiten der Hansestadt Wismar einreichen.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.04.2015
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wismar nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Übernachtungssteuer nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Zusammenhängende Übernachtungen von mehr als 6 Monaten im selben Betrieb bleiben unbesteuert (Dauervermietung).
- Eine allgemeine Befreiung für Kinder und Jugendliche besteht nur im Rahmen einer Gruppenreise in gemeinnützigen Einrichtungen der Jugendhilfe, nicht bei gewöhnlichen Familienbuchungen.
Quellen
- FAQ zur Übernachtungssteuersatzung (Bemessungsgrundlage, Nebenleistungen)
- Informationsblatt Übernachtungssteuer für den Gast (gültig ab 01.01.2024)
- Erklärung zur Übernachtungssteuer (amtliches Formular mit Fristangabe)
- Steuern/Finanzverwaltung – Übersicht der Übernachtungssteuersatzung mit Änderungsdaten
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wismar.
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