Gastgeberklar
Rheinland-Pfalz Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Ludwigshafen am Rhein: was Gastgeber wissen müssen

5 % des Netto-Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer). Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht mit. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, gilt der ganze Betrag. Weder Beträge noch Steuer werden gerundet.

Höhe

5 % vom Nettopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 10. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Laut Stadt gibt es keine Befreiungen: Jede kurzfristige, bezahlte Übernachtung ist steuerpflichtig, auch eine berufliche.
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 10. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres. Auch ohne Übernachtungen ist eine Null-Meldung abzugeben.
Zahlung
Die Steuer selbst ausrechnen und bis zum 10. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse zahlen, z. B. per SEPA-Lastschrift. Einen eigenen Bescheid gibt es in der Regel nicht.
Einreichung
Amtlicher Vordruck, unterschrieben: per Post, online über ludwigshafen.de oder als Scan per E-Mail an uebernachtungssteuer@ludwigshafen.de. Für jeden Standort eine eigene Anmeldung.
Betrieb anzeigen
Einen neuen Betrieb mit dem Stammdatenblatt anzeigen, spätestens bis zum 10. Tag nach Ende des ersten Quartals. Änderungen und die Aufgabe des Betriebs mit der Änderungsmitteilung melden.
Erhoben seit
01.01.2026

Abgabe in Ludwigshafen am Rhein berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ludwigshafen am Rhein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Steuer in Ludwigshafen nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.

Gut zu wissen

  • Neu seit 1. Januar 2026. Die Steuer schuldet der Gastgeber, nicht der Gast.
  • Übernachtungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind steuerfrei.
  • Stornierungen vor Anreise sind steuerfrei. Kommt ein Gast nicht, hat aber gebucht und bezahlt, bleibt die Steuer.
  • Betriebe, die am 1. Januar 2026 schon bestanden, mussten sich bis 10. April 2026 anmelden.

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

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  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
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