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Bayern Keine Übernachtungsteuer

Übernachtungssteuer in München: keine City Tax

In Bayern sind kommunale Übernachtungsteuern landesrechtlich untersagt. München erhebt daher keine City Tax.

Gut zu wissen

  • Keine Steuer heißt nicht keine Pflichten: Für Ferienwohnungen gelten in München Regeln zur Zweckentfremdung. Eine Registrierungspflicht nach EU-Verordnung 2024/1028 ist laut Liste der Bundesnetzagentur ab 1. Oktober 2026 vorgesehen; das bestätigen wir gerade bei der Stadt.

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt München.

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