Gastgeberklar
Schleswig-Holstein Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Schleswig: was Gastgeber wissen müssen

Bemessungsgrundlage ist das vom Gast geschuldete Nettoübernachtungsentgelt für die Beherbergungsleistung (ohne Umsatzsteuer). Nebenleistungen wie Verpflegung, Parkplatz oder sonstige Zusatzangebote bleiben unberücksichtigt.

Höhe

5 % vom Nettopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 20. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.04.2026)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Sowohl private als auch berufliche Übernachtungen werden besteuert, soweit kein Befreiungstatbestand nach §5 der Satzung vorliegt (z.B. Klassen-/Kitafahrten, schulische Ausbildung). Eine allgemeine Befreiung für sonstige Geschäftsreisen ist nicht vorgesehen.
Anmeldung
Bis zum 20. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar) ist eine Steueranmeldung einzureichen; die Steuer ist darin selbst zu berechnen.
Zahlung
Im vorliegenden Auszug nicht abschließend enthalten (Text an dieser Stelle abgeschnitten). Die Stadt bietet für die Zahlung u.a. ein SEPA-Mandat an.
Einreichung
Steueranmeldung (Selbstberechnung) durch den steuerentrichtungspflichtigen Beherbergungsbetrieb oder dessen Bevollmächtigte, wahlweise per Online-Formular oder amtlichem Vordruck.
Betrieb anzeigen
Die Aufnahme eines Beherbergungsbetriebes ist innerhalb eines Monats mittels 'Anmeldung/Abmeldung/Veränderungsanzeige' anzuzeigen; ebenso Betreiberwechsel, Beendigung oder Verlegung des Betriebes.
Erhoben seit
01.04.2026

Abgabe in Schleswig berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schleswig nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Übernachtungssteuer für Schleswig nicht automatisch ein.

Gut zu wissen

  • Die Satzung (vom 15.12.2025) trat erst zum 01.04.2026 in Kraft; Übernachtungen, die vor dem 01.01.2026 nachweislich vertraglich vereinbart wurden und 2026 stattfinden, sind ausgenommen.
  • Aufenthalte über 3 Monate gelten nicht mehr als kurzzeitige Beherbergung und sind ab dann nicht mehr steuerpflichtig.
  • Steuerbefreit sind u.a.: Obdachlosenunterkünfte, Frauenhäuser, Krankenhäuser/Reha-Kliniken/Alten- und Pflegeheime/Hospize/Pflegehotels, schulische Ausbildung/Studium/Erstausbildung, genehmigte Klassen- und Kitafahrten.
  • Der Befreiungsnachweis muss spätestens beim Check-out vorgelegt werden, sonst muss der Betrieb die Steuer einziehen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schleswig.

Warteliste

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