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Sachsen Beherbergungsteuer

Beherbergungsteuer in Chemnitz: was Gastgeber wissen müssen

5 % des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer. Die Steuer wird je Nacht berechnet und auf volle Cent abgerundet. Bei mehreren Gästen wird der Preis anteilig aufgeteilt.

Höhe

5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

monatlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2024 bis 31.12.2027)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Steuerpflichtig. Befreit sind nur Übernachtungen für Pflichtveranstaltungen oder vorgeschriebene Präsenzteile einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Anmeldung
Monatlich bis zum 15. des Folgemonats anmelden und zahlen. Auf Antrag vierteljährlich, wenn die Steuer höchstens 200 € im Monat beträgt.
Zahlung
Der Gast schuldet die Steuer. Sie ziehen sie bei der Abreise ein und überweisen den selbst berechneten Betrag bis zum 15. des Folgemonats an die Stadtkasse. Sie haften für den vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Steueranmeldung beim Kassen- und Steueramt auf amtlichem Vordruck oder elektronisch. Die Stadt verlinkt dafür Online-Dienste auf Amt24 (amt24.sachsen.de).
Betrieb anzeigen
Beginn und Aufgabe der Vermietung sowie Änderungen der Daten innerhalb eines Monats beim Kassen- und Steueramt melden, per Vordruck oder online über Amt24.
Erhoben seit
01.01.2024

Abgabe in Chemnitz berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Chemnitz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Beherbergungsteuer in Chemnitz nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, anmelden und abführen.

Gut zu wissen

  • Die Satzung gilt bis 31.12.2027. Ob die Steuer danach weiter erhoben wird, ist noch nicht bekannt.
  • Befreit sind Minderjährige, Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitperson (Merkzeichen B), Personen mit Wohnsitz in der Unterkunft sowie Übernachtungen für Pflichtteile von Ausbildung oder Studium.
  • Bei zwingend notwendiger medizinischer Behandlung wird die Steuer trotzdem eingezogen; der Gast kann sie bei der Stadt zurückfordern.
  • Für Gäste ohne Steuereinzug brauchen Sie einen vom Gast unterschriebenen Meldeschein mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Reisedaten und Befreiungsgrund.
  • Möblierte Wohnungen, die über Buchungsportale angeboten werden, gelten als Beherbergungseinrichtung.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung