Gastgeberklar
Hessen Tourismusbeitrag

Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main: was Gastgeber wissen müssen

2 € pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag).

Höhe

2,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2018)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Seit 1. Oktober 2024 zahlen auch Geschäftsreisende. Bis 30. September 2024 waren beruflich bedingte Übernachtungen ausgenommen.
Anmeldung
Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (für Januar bis März also bis 15. April).
Zahlung
Zahlung bis zum 20. des Monats nach Quartalsende an das Kassen- und Steueramt. Einen Bescheid oder eine Zahlungsaufforderung gibt es in der Regel nicht.
Einreichung
Formular „Tourismusbeitragserklärung“ per Post oder E-Mail oder über den Online-Service der Stadt. Private Vermieter mit mehreren Unterkünften dürfen eine gemeinsame Erklärung abgeben.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Erhoben seit
01.01.2018

Abgabe in Frankfurt am Main berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Frankfurt am Main selbst ein (seit 01.08.2018). Für Airbnb-Buchungen zahlen Sie den Betrag nicht noch einmal. Sie geben trotzdem jedes Quartal die Beitragserklärung ab. Im Formular tragen Sie die Zahl der über Airbnb gebuchten Übernachtungen ein; sie wird von den beitragspflichtigen Übernachtungen abgezogen. Quelle

Buchungen über andere Portale und Direktbuchungen versteuern Sie selbst.

Airbnb zieht den Tourismusbeitrag bei Buchungen über Airbnb seit 1. August 2018 ein und führt ihn ab. Die Erklärung an die Stadt bleibt Pflicht; die Airbnb-Übernachtungen werden dort abgezogen, damit nicht doppelt gezahlt wird.

Gut zu wissen

  • Befreit sind u. a. unentgeltliche Besuche, Krankenhauspatienten und ihre Begleitpersonen, Aufenthalte nur zur Berufsausbildung sowie schulische Klassenfahrten. Eine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
  • Der Beitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Sie müssen ein Gästeverzeichnis führen.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung