Übernachtungssteuer in Hameln: was Gastgeber wissen müssen
4 % des Bruttoentgelts für die Übernachtung (inkl. Mehrwertsteuer). Verpflegung und Parkgebühren zählen nicht dazu. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden je Gast und Mahlzeit 7,00 € (Frühstück) bzw. 10,00 € (Mittag-, Abendessen) abgezogen.
Höhe
4 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen vor. Nicht besteuert werden nur Übernachtungen in Kliniken, Reha-, Pflege- und ähnlichen sozialen Einrichtungen, lehrkraftbegleitete Pflicht-Schulfahrten und Veranstaltungen von Jugendverbänden nach dem Niedersächsischen Jugendförderungsgesetz.
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres; die Steuer ist am selben Tag fällig.
- Zahlung
- Fällig am 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres. Setzt die Stadt die Steuer per Bescheid fest (etwa weil die Anmeldung fehlt), ist sie eine Woche nach Bekanntgabe fällig; bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag.
- Einreichung
- Online-Steueranmeldung über das Serviceportal der Stadt Hameln (Unternehmenskonto) oder per Vordruck; Ansprechpartner Steuern14.37@hameln.de bzw. Telefon 05151/202-1384.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hameln nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab; Gastgeber müssen selbst anmelden.
Gut zu wissen
- Übernachtungen, die vor dem 1. Oktober des Einführungsjahres gebucht wurden, aber erst im Folgejahr stattfinden, werden laut Pressemitteilung der Stadt nicht besteuert (Übergangsregel bei Einführung).
- Der Vorab-Hinweis der Linksuche ('keine Übernachtungsteuer gefunden') hat sich bei der Prüfung als überholt erwiesen: Die Stadt Hameln hat eine Übernachtungssteuer beschlossen und erhebt sie bereits (eigenes Online-Verfahren zur Steueranmeldung ist aktiv).
- Übergangsregel: Übernachtungen ab dem 01.01.2025, die vor dem 01.10.2024 gebucht wurden, sind befreit. Den Buchungszeitpunkt muss der Gastgeber nachweisen.
Quellen
- Stadt Hameln – Übernachtungssteuersatzung vom 11.09.2024 (PDF)
- Stadt Hameln – Übernachtungssteuer (Informationsseite)
- Pressemitteilung: Rat hat entschieden – Übernachtungssteuer ab 1. Januar kommt
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hameln.
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