Übernachtungssteuer in Damp: was Gastgeber wissen müssen
Bemessungsgrundlage ist der vom Gast (oder einem Dritten) für die Übernachtungsleistung aufgewendete Betrag einschließlich Nebenkosten wie Endreinigung, Strom, Frischwasser, Abwasser und einschließlich Umsatzsteuer (Bruttobetrag). Verpflegungsleistungen (Frühstück, Halbpension, Getränke) und Krangebühren bei Hafenliegeplätzen zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Bei nicht aufteilbaren Pauschalpreisen werden 7,00 € für Frühstück bzw. je 10,00 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen.
Höhe
2 % vom Bruttopreis
Anmeldung
jährlich, bis zum 31. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 2 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die aktuell gültige Satzung (ab 01.01.2025) befreit nur Übernachtungen in Kliniken, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen. Eine allgemeine Befreiung für beruflich/schulisch veranlasste Übernachtungen, wie sie die Vorgängersatzung (2018/2020) noch kannte, ist in der neuen Satzung nicht mehr enthalten.
- Anmeldung
- Der Betreiber muss jeweils bis zum 31.01. nach Ablauf des Kalenderjahres eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Bereich Steuern und Abgaben des Amtes Schlei-Ostsee einreichen.
- Zahlung
- Die Steuer wird durch Steuerbescheid für das Kalenderjahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
- Einreichung
- Jahreserklärung nach amtlichem Vordruck, eigenhändig unterschrieben vom Betreiber oder einem bevollmächtigten Vertreter, beim Bereich Steuern und Abgaben des Amtes Schlei-Ostsee.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 03.11.2016
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Damp nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Übernachtungssteuer für Damp nicht automatisch ein.
Gut zu wissen
- Zum 01.01.2025 trat eine neue Übernachtungssteuersatzung in Kraft (bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 36/2024 am 14.11.2024), die die bisherige Satzung (Fassung vom 14.12.2018 mit 2. Nachtragssatzung vom 16.12.2020) ersetzt hat; dabei stieg der Satz von 1,5% auf 2,0%, und die bisherigen Befreiungen für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre sowie für beruflich/schulisch bedingte Übernachtungen wurden gestrichen.
- Frühere Sätze laut Fassungshinweis der Vorgängersatzung: 2,0% ab 01.01.2017, 3,0% ab 01.01.2019, 1,5% ab 01.01.2020 (rückwirkend durch 2. Nachtragssatzung vom 16.12.2020).
- Die allererste Satzung datiert vom 03.11.2016; ihr ursprünglicher Steuersatz liegt nicht vor, da nur die Nachfolgesatzung als Quelle vorliegt.
- Entgegen der Vorab-Vermutung handelt es sich um eine Übernachtungssteuer auf Beherbergungsbetriebe, nicht um eine Kurabgabe.
- Ob Damp zusätzlich eine Kurabgabe erhebt, haben wir noch nicht geprüft.
Quellen
- Übernachtungssteuersatzung der Gemeinde Damp, gültig ab 01.01.2025 (PDF, Amt Schlei-Ostsee)
- Übernachtungssteuersatzung der Gemeinde Damp, Fassung 2018/2. Nachtragssatzung 2020 (PDF, Amt Schlei-Ostsee)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Damp.
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