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Baden-Württemberg KONUS-Abgabe (Gästekarte)

KONUS-Abgabe (Gästekarte) in Lörrach: was Gastgeber wissen müssen

0,80 € pro Person und Übernachtung. Dafür erhält der Gast die KONUS-Gästekarte für kostenlosen Nahverkehr im Schwarzwald. Kinder bis einschließlich 5 Jahre zahlen nichts.

Höhe

0,80 € pro Person und Nacht

Anmeldung

jeder Gast binnen 7 Tag(en) nach Ankunft

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
0,80 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Grundsätzlich zahlen auch beruflich Reisende, etwa Tagungsteilnehmer. Befreit ist nur, wer in Lörrach arbeitet oder in Ausbildung ist und bei der Anmeldung eine Arbeitgeberbestätigung vorlegt (Name, Arbeitsort Lörrach, Zeitraum). Wer außerhalb Lörrachs arbeitet, ist nicht befreit.
Anmeldung
Gäste müssen innerhalb einer Woche über das elektronische Meldeverfahren der Stadt gemeldet werden. Änderungen sind selbst bis zum Abreisetag möglich.
Zahlung
Die Stadt rechnet ab 5,00 € jeweils zur Mitte des Folgemonats ab, zum Jahresende unabhängig vom Betrag. Zahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Abgabebescheids.
Einreichung
Meldeschein über das von der Stadt bereitgestellte Computerprogramm, nur ausnahmsweise auf Papiervordruck. Der KONUS-Meldeschein kann zugleich als Hotelmeldeschein genutzt werden.
Betrieb anzeigen
Für den Zugang zum Meldeverfahren an die Touristinformation Lörrach wenden (konus@loerrach.de).

Abgabe in Lörrach berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lörrach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die KONUS-Abgabe nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, die Gäste melden und die Gästekarte aushändigen.

Gut zu wissen

  • Befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre (Geburtsdatum auf dem Meldeschein angeben) sowie Schwerbehinderte mit Wertmarke und eine Begleitperson mit Merkzeichen „B“.
  • Die Meldepflicht gilt auch für private Vermieter. Verstöße können mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden.
  • Eine Gästekarte gilt höchstens zwei Monate. Bei längerem Aufenthalt gibt es eine neue Karte.
  • Weigert sich ein Gast zu zahlen, müssen Sie das der Stadt sofort mit Name und Adresse melden.
  • Die Befreiungsbestätigung eines Arbeitgebers ist umgehend an die Touristinformation zu schicken. Sonst wird die Abgabe dem Vermieter berechnet.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung