KONUS-Abgabe (Gästekarte) in Lörrach: was Gastgeber wissen müssen
0,80 € pro Person und Übernachtung. Dafür erhält der Gast die KONUS-Gästekarte für kostenlosen Nahverkehr im Schwarzwald. Kinder bis einschließlich 5 Jahre zahlen nichts.
Höhe
0,80 € pro Person und Nacht
Anmeldung
jeder Gast binnen 7 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 0,80 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Grundsätzlich zahlen auch beruflich Reisende, etwa Tagungsteilnehmer. Befreit ist nur, wer in Lörrach arbeitet oder in Ausbildung ist und bei der Anmeldung eine Arbeitgeberbestätigung vorlegt (Name, Arbeitsort Lörrach, Zeitraum). Wer außerhalb Lörrachs arbeitet, ist nicht befreit.
- Anmeldung
- Gäste müssen innerhalb einer Woche über das elektronische Meldeverfahren der Stadt gemeldet werden. Änderungen sind selbst bis zum Abreisetag möglich.
- Zahlung
- Die Stadt rechnet ab 5,00 € jeweils zur Mitte des Folgemonats ab, zum Jahresende unabhängig vom Betrag. Zahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Abgabebescheids.
- Einreichung
- Meldeschein über das von der Stadt bereitgestellte Computerprogramm, nur ausnahmsweise auf Papiervordruck. Der KONUS-Meldeschein kann zugleich als Hotelmeldeschein genutzt werden.
- Betrieb anzeigen
- Für den Zugang zum Meldeverfahren an die Touristinformation Lörrach wenden (konus@loerrach.de).
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lörrach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die KONUS-Abgabe nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, die Gäste melden und die Gästekarte aushändigen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre (Geburtsdatum auf dem Meldeschein angeben) sowie Schwerbehinderte mit Wertmarke und eine Begleitperson mit Merkzeichen „B“.
- Die Meldepflicht gilt auch für private Vermieter. Verstöße können mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden.
- Eine Gästekarte gilt höchstens zwei Monate. Bei längerem Aufenthalt gibt es eine neue Karte.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, müssen Sie das der Stadt sofort mit Name und Adresse melden.
- Die Befreiungsbestätigung eines Arbeitgebers ist umgehend an die Touristinformation zu schicken. Sonst wird die Abgabe dem Vermieter berechnet.
Quellen
- KONUS-Abgabesatzung Lörrach (gültig ab 01.01.2025)
- Stadt Lörrach – Gastgeber-Informationen KONUS (gültig ab 01.01.2025)
- Stadt Lörrach – KONUS-Informationen für Gastgeber
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lörrach.
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