Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar: was Gastgeber wissen müssen
Fester Betrag pro Person und Nacht, nur für Gäste ab 18 Jahren und höchstens 7 Nächte am Stück. Für eine Ferienwohnung in einem Betrieb bis 49 Zimmer: 1,10 €.
Höhe
gestaffelt, siehe unten
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Fester Betrag je Person ab 18 Jahren und Nacht, höchstens für 7 aufeinanderfolgende Nächte. Betriebe bis 49 Zimmer: Einzelzimmer 1,50 €; Doppelzimmer, Mehrbettzimmer, Ferienwohnung, Gästezimmer 1,10 €. Betriebe ab 50 Zimmer: Einzelzimmer und Suiten 3,00 €; Doppel- und Mehrbettzimmer 2,25 €. Überwiegend beruflich erforderliche Übernachtungen sind befreit. (gilt seit 01.04.2019) - Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit, wenn die Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist, z. B. Dienstreise, Fortbildung, Bewerbung, Montage. Der Gast muss das vor der Übernachtung in nachweisbarer Form erklären; die Stadt kann Nachweise verlangen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Erklärung vierteljährlich bis 15.4., 15.7., 15.10. und 15.1. für das vorangegangene Quartal, ohne Aufforderung.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid für das Quartal fest. Zahlbar einen Monat nach Bekanntgabe an die Stadtkasse. Sie ziehen die Abgabe beim Gast ein und haften neben ihm.
- Einreichung
- Erklärung auf dem Formular der Stadt (Anzahl der Übernachtungen pro Person je Zimmerart) an die Abteilung Steuern, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, oder über den Online-Dienst „Erklärung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen abgeben“ auf stadt.weimar.de.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Weimar nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Kulturförderabgabe in Weimar nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben und an die Stadt abführen.
Gut zu wissen
- Die Höhe hängt von Zimmerart und Betriebsgröße ab. Für private Ferienwohnungen gilt in der Regel 1,10 € pro Person und Nacht.
- Ab der 8. Nacht eines Aufenthalts fällt keine Abgabe mehr an.
- Gäste unter 18 Jahren zahlen nicht.
- Buchungs- und Vermittlungsagenturen müssen der Stadt auf Anforderung mitteilen, an welche Unterkünfte sie vermittelt haben.
Quellen
- Stadt Weimar: Kulturförderabgabe für Übernachtungen
- Weimarer Ortsrecht 22.9: Satzung Kulturförderabgabe für Übernachtungen i. d. F. der 3. Änderung vom 09.01.2019
- Stadt Weimar: Formular Erklärung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen
- Stadt Weimar: Ortsrecht
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weimar.
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