Beherbergungssteuer in Hildesheim: was Gastgeber wissen müssen
4 % des Übernachtungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer. Nebenleistungen werden herausgerechnet; lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden je Gast und Mahlzeit 7,00 € (Frühstück) bzw. 10,00 € (Mittag-, Abendessen) abgezogen. Besteuert werden höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen je Person.
Höhe
4 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen oder für Kinder vor. Ausgenommen sind nur Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres, getrennt je Beherbergungsbetrieb.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid für das Kalendervierteljahr fest; sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
- Einreichung
- Online-Erklärung zur Beherbergungssteuer über das Serviceportal der Stadt Hildesheim, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb bzw. jede Ferienwohnung, mit Kassenzeichen.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hildesheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab.
Gut zu wissen
- Bei der Stadt intern als Steuerart 2105 (Beherbergungssteuer) geführt.
- Eine vollständige Satzungs-PDF mit Befreiungstatbeständen, genauer Anmeldefrist und Zahlungsmodalitäten konnte über die geprüften amtlichen Seiten nicht gefunden werden.
Quellen
- Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 27 vom 10.07.2024: Beherbergungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 17.06.2024
- Stadt Hildesheim – Serviceportal: Beherbergungssteuer
- Erklärung zur Beherbergungssteuer, Stadt Hildesheim
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hildesheim.
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