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Bremen Tourismusabgabe (Citytax)

Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen: was Gastgeber wissen müssen

5,5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer, für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026 (vorher 5 %). Pflicht-Endreinigung, Strom sowie Bettwäsche und Handtücher für Erwachsene zählen dazu, Frühstück, Parkplatz und andere Dienstleistungen nicht. Minderjährige sind befreit. Je Gast werden höchstens 7 zusammenhängende Nächte besteuert.

Höhe

5,5 % vom Nettopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5,5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Seit dem 1. April 2024 sind auch beruflich bedingte Übernachtungen steuerpflichtig. Vorher waren sie befreit.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
Anmeldung
Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres abzugeben.
Zahlung
Die Steuer berechnen Sie selbst. Zahlen Sie sie mit der Anmeldung, spätestens am 15. Tag nach Quartalsende, an den Magistrat der Stadt Bremerhaven. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
Einreichung
Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt, der auch für Bremen zuständig ist. Die Vordrucke finden Sie auf bremerhaven.de/citytax.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug des Betriebs zeigen Sie vorab dem Magistrat der Stadt Bremerhaven an. Ist das vorab nicht möglich, holen Sie es unverzüglich nach.
Erhoben seit
01.04.2012

Abgabe in Bremen berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bremen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Citytax in Bremen nicht ein. Sie müssen sie selbst anmelden und zahlen.

Gut zu wissen

  • Die Citytax für Bremen und Bremerhaven verwaltet der Magistrat der Stadt Bremerhaven (Steueramt).
  • Es zählt das Datum der Übernachtung: Für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026 gelten 5,5 %, davor 5 %.
  • Ab der 8. zusammenhängenden Nacht desselben Gastes in derselben Unterkunft ist die Übernachtung steuerfrei.
  • Provisionen, die Ihnen die Plattform berechnet, dürfen Sie nicht abziehen. Vermittlungsgebühren, die dem Gast ausdrücklich in Rechnung gestellt werden, gehören nicht zum Entgelt.
  • Ist die Citytax bereits im Endpreis enthalten, wird sie vor der Berechnung herausgerechnet (Nettopreis ÷ 1,055).
  • Aufzeichnen und 4 Jahre aufbewahren: Namen der Gäste, Bemessungsgrundlage, Aufenthaltsdauer und bei Minderjährigen das Geburtsdatum.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

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  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
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