Beherbergungsteuer in Hannover: was Gastgeber wissen müssen
Fester Betrag je volljährigem Gast und Nacht, gestaffelt nach dem Bruttopreis (inkl. Umsatzsteuer) je volljährigem Gast und Nacht. Bis 25 € fällt keine Steuer an, über 25 bis 50 € sind es 3 €, danach je weitere angefangene 50 € 1 € mehr. Über 450 € beträgt die Steuer höchstens 12 €. Bei mehreren Gästen wird der Preis nur durch die Zahl der Volljährigen geteilt.
Höhe
gestaffelt ab 3,00 € pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- gestaffelt ab 3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Auch beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig.
- Anmeldung
- Die Steuererklärung ist bis zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar fällig, also bis zum 15. Tag nach Quartalsende. Auch ohne Übernachtungen ist eine Nullmeldung nötig.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zahlen Sie innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
- Einreichung
- In der Regel elektronisch über das Online-Portal der Landeshauptstadt Hannover, dann ohne Unterschrift. Alternativ auf dem amtlichen Vordruck mit eigenhändiger Unterschrift.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel, Umzug der Unterkunft und geänderte Daten zeigen Sie innerhalb eines Monats an, online oder auf dem amtlichen Vordruck.
- Erhoben seit
- 01.01.2024
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hannover nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Beherbergungsteuer in Hannover nicht ein. Auch wer nur über Airbnb vermietet, muss sich bei der Stadt melden und die Steuer erklären.
Gut zu wissen
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt die 1. Änderungssatzung: Übernachtungen bis 25 € je Gast und Nacht sind steuerfrei, und die Steuer ist bei 12 € gedeckelt. Für Übernachtungen bis 31. Dezember 2025 galten 0,50 € (bis 10 €) und 1,50 € (über 10 bis 25 €), ohne Obergrenze.
- Zur Bemessung zählt alles, was der Gast zwingend zahlen muss, z. B. eine Pflicht-Endreinigung, Bettwäsche, Strom sowie Buchungs- und Servicegebühren von Portalen. Frei hinzubuchbare Leistungen, Verpflegung und Parken zählen nicht.
- Gäste, die in der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, sind nicht steuerpflichtig.
- Eine Höchstdauer gibt es nicht. Auch Aufenthalte über Wochen oder Monate sind steuerpflichtig.
- Halten Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreise, Dauer und Entgelt der Gäste bereit. Die Stadt kann diese Angaben verlangen.
Quellen
- Service-Portal Landeshauptstadt Hannover: Beherbergungsteuer
- Beherbergungsteuersatzung, Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.11.2025 (PDF)
- 1. Änderungssatzung zur Beherbergungsteuersatzung, Amtsblatt (PDF)
- Beherbergungsteuersatzung, Ursprungsfassung vom 29.06.2023 (PDF)
- FAQ Beherbergungsteuer v16, Stand 30.12.2025 (PDF)
- Pressemitteilung LHH vom 24.11.2025: Rat beschließt veränderte Beherbergungsteuersatzung
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hannover.
Warteliste
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