Beherbergungsabgabe (Infrastrukturförderabgabe) in Wuppertal: was Gastgeber wissen müssen
5 % des vom Gast gezahlten Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer, ohne Verpflegung.
Höhe
5 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.03.2023)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Es spielt keine Rolle, ob privat oder beruflich übernachtet wird. Beide sind abgabepflichtig.
- Anmeldung
- Erklärung (Anmeldung) bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.) beim Steueramt.
- Zahlung
- Zahlung ebenfalls bis zum 15. Tag nach Quartalsende, per Überweisung mit Kassenzeichen.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck (PDF, unterschrieben) oder Online-Formular „Erklärung zur Bettensteuer“ der Stadt.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Vermietung sowie einen Betreiberwechsel dem Steueramt anzeigen.
- Erhoben seit
- 01.03.2023
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wuppertal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Abgabe in Wuppertal nicht ein. Gastgeber melden und zahlen selbst.
Gut zu wissen
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.
- Noch kein Kassenzeichen? Bei der ersten Meldung einen Platzhalter eintragen (z. B. 11 Nullen). Das Steueramt teilt das Kassenzeichen dann mit.
- Rechnungen und Quittungen aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
Quellen
- Stadt Wuppertal: Beherbergungsabgabe / Infrastrukturförderabgabe
- Satzung zur Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe, Fassung gültig ab 01.03.2023 (PDF)
- Stadt Wuppertal: Amtlicher Vordruck Anmeldung Infrastrukturförderabgabe (PDF)
- Airbnb-Hilfe-Center: Orte, an denen Airbnb Abgaben einzieht
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wuppertal.
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