Gastgeberklar
Niedersachsen Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Osnabrück: was Gastgeber wissen müssen

Bemessungsgrundlage ist das vom Gast gezahlte Beherbergungsentgelt einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoentgelt) pro Person und Nacht, ohne Frühstück oder sonstige Zusatzleistungen. Bei Pauschalpreisen (Übernachtung mit Frühstück, Halb- oder Vollpension) werden pauschal 7,50 Euro für das Frühstück und je 12,50 Euro für Mittag- bzw. Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen. Es unterfallen höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen pro Person der Besteuerung.

Höhe

3,5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.10.2025)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung nennt keine Ausnahme für beruflich oder dienstlich veranlasste Übernachtungen; diese sind steuerpflichtig. Befreit sind nur bestimmte Einrichtungen (siehe Befreiungen) und teilnahmepflichtige Schulveranstaltungen (z. B. Klassenfahrten).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung
Die Steuererklärung ist quartalsweise abzugeben und muss bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Stadt Osnabrück eingegangen sein (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.). Die erste Steuererklärung (4. Quartal 2025) war bis 15.01.2026 einzureichen.
Zahlung
Die Steuer wird nach Eingang der Steuererklärung durch die Stadt förmlich festgesetzt (Bescheid) und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Einreichung
Die Steuererklärung wird ausschließlich digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück eingereicht, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb, unter Angabe des persönlichen Buchungszeichens, das nach einmaliger Anmeldung des Betriebs vergeben wird.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, ein Betreiberwechsel sowie eine Verlegung des Beherbergungsbetriebs müssen der Stadt vor Eintritt des Ereignisses angezeigt werden.
Erhoben seit
01.10.2025

Abgabe in Osnabrück berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Osnabrück nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Gut zu wissen

  • Befreit sind Übernachtungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Hospizen, Senioren-, Alten- und Pflegeheimen, Frauenhäusern, Kinderheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie im Rahmen teilnahmepflichtiger Schulveranstaltungen (z. B. Klassenfahrten).
  • Minderjährige sind ausdrücklich nicht von der Steuer befreit.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung