Kulturförderabgabe in Saalburg-Ebersdorf: was Gastgeber wissen müssen
Pro Person und Übernachtung, gestaffelt nach Alter: 0,50 € für 12- bis 17-Jährige, 1,00 € ab 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe ausgenommen.
Höhe
gestaffelt, siehe unten
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 12 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Altersabhängige Pauschale je Person und Übernachtung: Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 0,50 €; ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €. Kinder unter 12 Jahren zahlen keine Abgabe. (gilt seit 05.05.2015) - Kinder und Jugendliche
- unter 12 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Der Abgabe unterliegt nicht der Aufwand für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen (Berufs- oder Gewerbeausübung, freiberufliche, schulische oder sonstige Ausbildungszwecke wie Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat). Nachweis oder amtliche Eigenbestätigung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erforderlich.
- Anmeldung
- Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes hat die Abgabe bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres mit der Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in errechneter Höhe anzumelden und an die Stadtkasse zu entrichten (§8 Abs.2 der Satzung).
- Zahlung
- Die Abgabe wird mit der Rechnungslegung des Beherbergungsbetriebes fällig und ist vom Betreiber quartalsweise bis zum 15. Kalendertag nach Quartalsende an die Stadtkasse abzuführen; bei Bescheiderteilung ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
- Einreichung
- Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Stadt Saalburg-Ebersdorf, unterschrieben vom Betreiber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Vertreter.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 05.05.2015
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Saalburg-Ebersdorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Kulturförderabgabe in Saalburg-Ebersdorf nicht ein; der Beherbergungsbetrieb muss sie selbst kassieren, quartalsweise anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Amtliche Bezeichnung laut Satzungstitel: 'Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Saalburg-Ebersdorf'. Der im Vorab-Hinweis verwendete Begriff 'Bettensteuer' ist keine amtliche Bezeichnung.
- Ordnungswidrigkeiten bei unrichtigen Angaben oder Belegen sind nach §10 der Satzung mit Geldbußen bis 10.000 € bzw. 5.000 € möglich.
- Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Stadt auf Aufforderung die vermittelten Beherbergungsbetriebe mitteilen.
Quellen
- Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Saalburg-Ebersdorf (beschlossen 20.04.2015, bekannt gemacht 04.05.2015, PDF)
- Stadt Saalburg-Ebersdorf – Satzungen (Fundstelle des Links zur Kulturförderabgabe)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Saalburg-Ebersdorf.
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