Gastgeberklar
Nordrhein-Westfalen Beherbergungsabgabe

Beherbergungsabgabe in Aachen: was Gastgeber wissen müssen

2,50 € pro Person und Übernachtung. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle.

Höhe

2,50 € pro Person und Nacht

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Anmeldung
Abgabeerklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf dem amtlichen Vordruck, unterschrieben.
Zahlung
Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid fest. Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
Einreichung
Ausfüllbares PDF-Formular der Stadt (Abgabenerklärung) an den Fachbereich Steuern und Kasse, Kontakt: beherbergungsabgabe@mail.aachen.de.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug des Betriebs vorher beim Fachbereich Steuern und Kasse anzeigen.
Erhoben seit
01.01.2026

Abgabe in Aachen berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Aachen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb zieht die Abgabe in Aachen nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen

  • Befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Klassenfahrten von Schulen und vergleichbare Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe.
  • Die Abgabe fällt je Gast höchstens für 21 Übernachtungen pro Kalenderjahr im selben Betrieb an.
  • Bis 31.03.2026 waren Gäste in den staatlich anerkannten Kurgebieten, die Kurbeitrag zahlten, von der Beherbergungsabgabe befreit. Seit 01.04.2026 geht die Beherbergungsabgabe vor: Wer sie zahlt, zahlt keinen Kurbeitrag.
  • In den Kurgebieten kann für Gäste, die von der Beherbergungsabgabe befreit sind (z. B. Klassenfahrten), weiter Kurbeitrag von 2,50 € pro Tag anfallen; dafür gilt eine Meldepflicht bei der Kurverwaltung binnen 24 Stunden.
  • Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung