Gastgeberklar
Niedersachsen Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Leer (Ostfriesland): was Gastgeber wissen müssen

Bemessungsgrundlage ist der Übernachtungspreis einschließlich Umsatz-/Mehrwertsteuer (Beherbergungsentgelt); enthaltene Verpflegungsanteile (z. B. Frühstück) werden herausgerechnet.

Höhe

3 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

in Prüfung

Alle Regeln im Detail

Höhe
3 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2024)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
in Prüfung
Berufliche Übernachtungen
Beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig; eine Befreiung dafür sieht die Satzung nicht vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung
Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Quartals (15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober); auch als Nullmeldung, wenn im Zeitraum keine Gäste beherbergt wurden.
Zahlung
Festsetzung durch schriftlichen Bescheid der Stadt Leer (Ostfriesland); Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides; bei Stundung fallen Stundungszinsen an.
Einreichung
Steuererklärung auf vorgeschriebenem Vordruck, eigenhändig unterschrieben (bzw. durch gesetzlichen Vertreter); elektronische Übermittlung mit Speicherfunktion als PDF möglich.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Erhoben seit
01.07.2024

Abgabe in Leer (Ostfriesland) berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Leer (Ostfriesland) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab. Servicegebühren von Buchungsportalen wie Airbnb oder Booking.com gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss. Kostenpflichtige Stornierungen ohne tatsächliche Übernachtung sind nicht steuerpflichtig.

Gut zu wissen

  • Für Übernachtungen im Zeitraum 01.07.2024–31.12.2024 gilt auf Antrag eine Befreiung, wenn der Vertragsabschluss bis einschließlich 23.11.2023 erfolgt ist (Übergangsregel bei Einführung).
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser zählen ausdrücklich zu den erfassten Beherbergungsbetrieben.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung