Gastgeberklar
Saarland Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Saarbrücken: was Gastgeber wissen müssen

Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer; dazu zählen auch Endreinigungsgebühren sowie Provisionen und Servicegebühren von Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking (§3 Satzung). Lässt sich bei einem Pauschalpreis (Übernachtung/Frühstück, Halb- oder Vollpension) der Beherbergungsanteil nicht herausrechnen, werden vom Gesamtpreis pauschal 10,00 EUR für Frühstück und je 20,00 EUR für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen (§4 Abs. 2).

Höhe

3,5 % vom Bruttopreis

Anmeldung

halbjährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen vor; Geschäftsreisen sind ebenso steuerpflichtig wie private Übernachtungen.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung
Die Steuererklärung (Steueranmeldung) ist bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalenderhalbjahres einzureichen, also bis 15. Juli und 15. Januar (§7 Abs. 2 Satzung).
Zahlung
Die selbst berechnete Beherbergungssteuer ist bis zum 20. Tag nach Ablauf des Kalenderhalbjahres an die Landeshauptstadt Saarbrücken zu entrichten (§7 Abs. 3).
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, unterschrieben vom Steuerentrichtungspflichtigen (Betreiber) oder seinem bevollmächtigten Vertreter, beim Stadtsteueramt Saarbrücken.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Erhoben seit
01.04.2026

Abgabe in Saarbrücken berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Saarbrücken nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Saarbrücken zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht. Provisionen und Servicegebühren von Plattformen wie Booking oder Airbnb zählen aber zum steuerpflichtigen Übernachtungspreis und müssen vom Gastgeber selbst in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Gut zu wissen

  • Die Satzung wurde am 04.11.2025 vom Stadtrat beschlossen, tritt aber erst am 01.04.2026 in Kraft und gilt nur für Beherbergungsleistungen ab diesem Datum.
  • Die Steuer wird bei ununterbrochenem Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für die ersten 28 Tage erhoben; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag (nur der Anreisetag wird berechnet).
  • Bei Nichterscheinen des Gastes (No-Show) fällt die Steuer laut städtischem FAQ trotzdem an.
  • Ausgenommen sind laut FAQ Krankenhäuser und Pflegeheime bei medizinisch bedingter Unterbringung sowie unentgeltliche Übernachtungen im Privatbereich.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

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  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
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