Beherbergungssteuer in Saarbrücken: was Gastgeber wissen müssen
Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer; dazu zählen auch Endreinigungsgebühren sowie Provisionen und Servicegebühren von Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking (§3 Satzung). Lässt sich bei einem Pauschalpreis (Übernachtung/Frühstück, Halb- oder Vollpension) der Beherbergungsanteil nicht herausrechnen, werden vom Gesamtpreis pauschal 10,00 EUR für Frühstück und je 20,00 EUR für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen (§4 Abs. 2).
Höhe
3,5 % vom Bruttopreis
Anmeldung
halbjährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen vor; Geschäftsreisen sind ebenso steuerpflichtig wie private Übernachtungen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Die Steuererklärung (Steueranmeldung) ist bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalenderhalbjahres einzureichen, also bis 15. Juli und 15. Januar (§7 Abs. 2 Satzung).
- Zahlung
- Die selbst berechnete Beherbergungssteuer ist bis zum 20. Tag nach Ablauf des Kalenderhalbjahres an die Landeshauptstadt Saarbrücken zu entrichten (§7 Abs. 3).
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, unterschrieben vom Steuerentrichtungspflichtigen (Betreiber) oder seinem bevollmächtigten Vertreter, beim Stadtsteueramt Saarbrücken.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.04.2026
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Saarbrücken nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Saarbrücken zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht. Provisionen und Servicegebühren von Plattformen wie Booking oder Airbnb zählen aber zum steuerpflichtigen Übernachtungspreis und müssen vom Gastgeber selbst in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Gut zu wissen
- Die Satzung wurde am 04.11.2025 vom Stadtrat beschlossen, tritt aber erst am 01.04.2026 in Kraft und gilt nur für Beherbergungsleistungen ab diesem Datum.
- Die Steuer wird bei ununterbrochenem Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für die ersten 28 Tage erhoben; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag (nur der Anreisetag wird berechnet).
- Bei Nichterscheinen des Gastes (No-Show) fällt die Steuer laut städtischem FAQ trotzdem an.
- Ausgenommen sind laut FAQ Krankenhäuser und Pflegeheime bei medizinisch bedingter Unterbringung sowie unentgeltliche Übernachtungen im Privatbereich.
Quellen
- Beherbergungssteuersatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.11.2025 (amtliche Bekanntmachung, Volltext)
- Landeshauptstadt Saarbrücken – Beherbergungssteuer (FAQ)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Saarbrücken.
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