Gastgeberklar
Hessen Kurbeitrag

Kurbeitrag in Wiesbaden: was Gastgeber wissen müssen

5 € pro erwachsener Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag), höchstens für 30 Tage je Gast im Kalenderjahr.

Höhe

5,00 € pro Person und Nacht

Anmeldung

monatlich, bis zum 10. des Folgemonats

Kinder

unter 18 Jahren befreit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.02.2024)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Seit 1. Februar 2024 zahlen auch Gäste, die nur beruflich oder für Tagungen, Messen, Kurse oder Lehrgänge in Wiesbaden sind.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 30 Nächte am Stück
Anmeldung
Meldeformulare bis zum 10. des Folgemonats einreichen, bei quartalsweiser Meldung bis zum 10. des Monats nach Quartalsende.
Zahlung
Die in einem Kalendermonat eingezogenen Kurbeiträge bis zum 20. des Folgemonats an die Stadt abführen.
Einreichung
Jeden Gast mit dem Meldeformular der Stadt anmelden, schriftlich oder über das elektronische Verfahren der Stadt. Die Durchschriften dienen als Gästeverzeichnis und sind vier Jahre aufzubewahren.
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in Prüfung

Abgabe in Wiesbaden berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wiesbaden selbst ein (seit 01.04.2021). Für Airbnb-Buchungen zahlen Sie den Betrag nicht noch einmal. Quelle

Buchungen über andere Portale und Direktbuchungen versteuern Sie selbst.

Bei Buchungen über Airbnb zieht Airbnb den Kurbeitrag seit 1. April 2021 ein und führt ihn an die Stadt ab. Ob Sie diese Gäste zusätzlich mit dem Meldeformular melden müssen, beschreiben die städtischen Unterlagen nicht. Die Satzung verlangt die Meldung jedes Gastes.

Gut zu wissen

  • Gäste unter 18 Jahren zahlen nicht. Mit Schwerbehindertenausweis gilt der halbe Beitrag, notwendige Begleitpersonen sind mit Nachweis befreit.
  • Befreit sind u. a. Gäste mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wiesbaden, Klassen- und Studienfahrten sowie Krankenhauspatienten.
  • Der Kurbeitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Auf Wunsch stellen Sie dem Gast eine Kurkarte (WiesbadenCard Kurkarte) aus.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung