Gästebeitrag in Naumburg (Saale): was Gastgeber wissen müssen
Der Gästebeitrag wird ganzjährig (01.01.–31.12.) nach der Dauer des Aufenthalts bemessen. Pro Übernachtung und Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 3,00 € inkl. MwSt. Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren sowie Aufsichtspersonen von Klassenfahrten zahlen 1,50 €, Patienten in Kurkliniken ab 16 Jahren 2,40 €. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Alternativ ist ein Jahresgästebeitrag von 100,00 € pro Person möglich.
Höhe
gestaffelt, siehe unten
Anmeldung
monatlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 6 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Gästebeitrag je Tag und Person (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag), ganzjährig, inkl. MwSt.: ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €; Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 1,50 €; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befreit. In Kurkliniken gelten 2,40 € (ab 16 Jahren). (gilt seit 01.04.2026) - Kinder und Jugendliche
- unter 6 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes im Erhebungsgebiet aufhalten, sind vom Gästebeitrag befreit (Nachweis über amtlichen Vordruck erforderlich).
- Anmeldung
- Der Gastgeber erfasst die Gäste am Anreisetag über den (elektronischen) Meldeschein, stellt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag in Rechnung, reicht die Meldescheine bis zum 15. des Folgemonats ein und führt den eingenommenen Betrag monatlich an die Stadt ab. Auch Schließung oder Nichtbelegung ist bis zum 15. des Folgemonats mitzuteilen.
- Zahlung
- Der Beherbergungsgeber erfasst die Gäste am Anreisetag über den (elektronischen) Meldeschein und stellt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag in Rechnung; der Jahresgästebeitrag wird ebenfalls vom Beherbergungsgeber eingezogen.
- Einreichung
- Meldeschein mit Name, Geburtsdatum, Anschrift, An-/Abreisedatum u.a. beim Beherbergungsgeber; Befreiungsnachweise (z. B. Dienstreise) sind auf amtlichem Formular beim Beherbergungsbetrieb abzugeben.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Naumburg (Saale) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Naumburg zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb den Gästebeitrag automatisch einzieht; der Beherbergungsgeber muss ihn selbst erheben und abführen.
Gut zu wissen
- Die Satzung wurde am 29.04.2026 vom Gemeinderat rückwirkend beschlossen; die aktuelle Fassung ist laut städtischer Übersicht gültig ab 01.04.2026 (Vorgängerfassung galt bis 31.03.2026).
- Widerspruch zwischen zwei amtlichen Quellen: Der veröffentlichte Satzungstext nennt als Altersgrenze für die Befreiung 'bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres', die begleitende Informationsseite der Stadt zum Gästebeitrag nennt hingegen 'bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres'. Dies könnte auf die unterschiedlichen Satzungsfassungen (alt/neu) zurückgehen, ist aber nicht eindeutig belegt. Hier wurde der Wert aus dem eigentlichen Satzungstext (6 Jahre) übernommen.
- Zusätzliche Sondergenehmigungen/Befreiungen aus sozialer Härte oder städtischem Interesse sind laut Satzung möglich (Einzelfallprüfung durch die Stadt).
- Befreit sind unter anderem Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder im Bundesfreiwilligendienst in Naumburg aufhalten.
- Die städtische Infoseite nennt teils eine andere Altersgrenze für Kinder; maßgeblich ist die Satzung (Befreiung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres).
Quellen
- Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Naumburg (Saale) (Gästebeitragssatzung), beschlossen 29.04.2026
- Stadt Naumburg (Saale) – Gästebeitrag (Informationsseite)
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Naumburg (Saale).
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