Gastgeberklar
Niedersachsen Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer in Lüneburg: was Gastgeber wissen müssen

Bemessungsgrundlage ist das vom Gast aufgewendete Beherbergungsentgelt einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Pauschalpreisen (Übernachtung/Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension) wird eine Verpflegungspauschale von 7,00 Euro für Frühstück bzw. je 10,00 Euro für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen.

Höhe

4 % vom Bruttopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.10.2015)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Seit 01.01.2024 unterliegen auch beruflich veranlasste Beherbergungen (einschließlich Studienreisen und Präsenzphasen im Studium) der Steuer; zuvor waren sie befreit.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
Anmeldung
Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb und jeden ununterbrochenen Beherbergungszeitraum.
Zahlung
Festsetzung durch Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr; fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
Einreichung
Schriftliche Steuererklärung an die Hansestadt Lüneburg.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Erhoben seit
01.10.2015

Abgabe in Lüneburg berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lüneburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab; Endreinigungskosten gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss.

Gut zu wissen

  • Bis 31.12.2023 unterlagen maximal 14 zusammenhängende Nächte der Steuer, seit 01.01.2024 nur noch 7 Nächte pro Person und Betrieb.
  • Die Satzung sieht keine Steuerbefreiung für Jugendliche oder Schüler vor (auch Abiturfahrten und Pflichtschulveranstaltungen sind steuerpflichtig).
  • Ist der Gast auf eine Begleitperson angewiesen, ist der Übernachtungsaufwand der Begleitperson nicht steuerbar (gilt nicht für den Gast selbst, auch nicht bei Schwerbehinderung).
  • Bei Stornierung ohne tatsächliche Übernachtung fällt keine Steuer an; Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterliegen nicht der Steuer.
  • Ordnungswidrigkeiten (u. a. verspätete oder unrichtige Erklärung) können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung