Beherbergungssteuer in Lüneburg: was Gastgeber wissen müssen
Bemessungsgrundlage ist das vom Gast aufgewendete Beherbergungsentgelt einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Pauschalpreisen (Übernachtung/Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension) wird eine Verpflegungspauschale von 7,00 Euro für Frühstück bzw. je 10,00 Euro für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen.
Höhe
4 % vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.10.2015)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit 01.01.2024 unterliegen auch beruflich veranlasste Beherbergungen (einschließlich Studienreisen und Präsenzphasen im Studium) der Steuer; zuvor waren sie befreit.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb und jeden ununterbrochenen Beherbergungszeitraum.
- Zahlung
- Festsetzung durch Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr; fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
- Einreichung
- Schriftliche Steuererklärung an die Hansestadt Lüneburg.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.10.2015
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lüneburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab; Endreinigungskosten gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss.
Gut zu wissen
- Bis 31.12.2023 unterlagen maximal 14 zusammenhängende Nächte der Steuer, seit 01.01.2024 nur noch 7 Nächte pro Person und Betrieb.
- Die Satzung sieht keine Steuerbefreiung für Jugendliche oder Schüler vor (auch Abiturfahrten und Pflichtschulveranstaltungen sind steuerpflichtig).
- Ist der Gast auf eine Begleitperson angewiesen, ist der Übernachtungsaufwand der Begleitperson nicht steuerbar (gilt nicht für den Gast selbst, auch nicht bei Schwerbehinderung).
- Bei Stornierung ohne tatsächliche Übernachtung fällt keine Steuer an; Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterliegen nicht der Steuer.
- Ordnungswidrigkeiten (u. a. verspätete oder unrichtige Erklärung) können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Quellen
- Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Beherbergungssteuersatzung), Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.11.2023
- FAQ zur Beherbergungssteuersatzung, Hansestadt Lüneburg
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lüneburg.
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