Tourismusabgabe (Citytax) in Bremerhaven: was Gastgeber wissen müssen
5,5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer, für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026 (vorher 5 %). Pflicht-Endreinigung, Strom sowie Bettwäsche und Handtücher für Erwachsene zählen dazu, Frühstück, Parkplatz und andere Dienstleistungen nicht. Besteuert werden höchstens 7 zusammenhängende Nächte je Gast.
Höhe
5,5 % vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Alle Regeln im Detail
- Höhe
- 5,5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit dem 1. April 2024 sind auch beruflich bedingte Übernachtungen steuerpflichtig. Vorher waren sie befreit.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
- Anmeldung
- Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres abzugeben.
- Zahlung
- Die Steuer berechnen Sie selbst. Zahlen Sie sie mit der Anmeldung, spätestens am 15. Tag nach Quartalsende, an den Magistrat der Stadt Bremerhaven. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
- Einreichung
- Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt. Die Vordrucke finden Sie auf bremerhaven.de/citytax, für Übernachtungen ab 01.01.2026 gibt es einen eigenen Vordruck.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug des Betriebs zeigen Sie vorab dem Magistrat der Stadt Bremerhaven an. Ist das vorab nicht möglich, holen Sie es unverzüglich nach. Dafür gibt es einen Anzeige-Vordruck.
- Erhoben seit
- 01.04.2012
Nächste Fristen
Airbnb, Booking und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bremerhaven nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.
Airbnb zieht die Citytax in Bremerhaven nicht ein. Sie müssen sie selbst anmelden und zahlen.
Gut zu wissen
- Es gilt dasselbe Landesgesetz wie in Bremen. Zuständig für beide Städte ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven (Steueramt).
- Es zählt das Datum der Übernachtung: Für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026 gelten 5,5 %, davor 5 %.
- Provisionen, die Ihnen die Plattform berechnet, dürfen Sie nicht abziehen. Vermittlungsgebühren, die dem Gast ausdrücklich in Rechnung gestellt werden, gehören nicht zum Entgelt.
- Ist die Citytax bereits im Endpreis enthalten, wird sie vor der Berechnung herausgerechnet (Nettopreis ÷ 1,055).
- Anzahlungen gehören zum Entgelt. Stornierungen ohne Entgelt sind steuerfrei.
- Aufzeichnen und 4 Jahre aufbewahren: Namen der Gäste, Bemessungsgrundlage, Aufenthaltsdauer und bei Minderjährigen das Geburtsdatum.
Quellen
- Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG), aktuelle Fassung
- Bremerhaven.de: Anmeldung zur Tourismusabgabe Citytax
- Merkblatt zur Erhebung der Citytax, Stand 06.02.2026 (PDF)
- Berechnungsbeispiele Citytax, Stand 06.02.2026 (PDF)
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 28.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bremerhaven.
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