Gastgeberklar
Hessen Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer in Kassel: was Gastgeber wissen müssen

5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen (netto). Ab der 29. Übernachtung eines Gastes im Kalenderjahr steuerfrei.

Höhe

5 % vom Nettopreis

Anmeldung

vierteljährlich, bis zum 15. des Folgemonats

Kinder

zahlen mit

Alle Regeln im Detail

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.07.2025)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Laut FAQ der Stadt wird nicht zwischen dienstlichen und touristischen Übernachtungen unterschieden.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung
Erklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einreichen.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zu zahlen ist 14 Tage nach Bekanntgabe, per SEPA-Lastschrift oder Überweisung an die Stadtkasse.
Einreichung
Online-Verfahren auf kassel.de (mit Debitorennummer und Vorgangs-ID aus der Anmeldung) oder amtlicher Vordruck. Anzugeben sind Übernachtungen und Nettoentgelte je Monat, auch die der steuerfreien Übernachtungen.
Betrieb anzeigen
Beginn der Vermietung spätestens innerhalb von 14 Tagen auf amtlichem Vordruck bei der Stadt anmelden. Ende, Betreiberwechsel oder Umzug vorher anzeigen.
Erhoben seit
01.07.2025

Abgabe in Kassel berechnen

Jede Nacht mit dem Satz, der an diesem Tag gilt.

Gebucht über

Preis pro Nacht für die ganze Unterkunft, alle Gäste zusammen. Endreinigung einmalig, falls berechnet.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18, sonst leer lassen. Die Altersgrenzen sind je Ort verschieden.

Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ausgeschaltet lassen.

Nächste Fristen

Airbnb, Booking und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kassel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab.

Laut Stadt ist auch die private Vermietung über Airbnb steuerpflichtig. Airbnb zieht die Kasseler Steuer nicht ein; Sie erklären und zahlen selbst.

Gut zu wissen

  • Die 28-Tage-Grenze zählt alle Übernachtungen eines Gastes im Kalenderjahr in Kassel zusammen, auch in verschiedenen Unterkünften und mit Unterbrechungen.
  • Befreit sind u. a. Gäste mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Kassel, Klassenfahrten und Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre samt Begleitung sowie gemeinnützige Häuser. Eine allgemeine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
  • Bei der Festsetzung rundet die Stadt den Betrag auf volle Euro ab. Die Steuer muss nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden.
  • Die Satzung gilt befristet für zehn Jahre ab 1. Juli 2025.

Warteliste

Abgaben auf Autopilot. Seien Sie von Anfang an dabei.

Wir bauen eine Software, die Ihre Buchungen von Airbnb, Booking und Direktbuchungen einliest, die Abgabe für Ihre Gemeinde berechnet, die Anmeldung vorbereitet und Sie an jede Frist erinnert. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald sie verfügbar ist.

  • Eine Nachricht zum Start, keine Werbung dazwischen
  • Kostenlos und jederzeit abmeldbar
  • Ihre Adresse nutzen wir nur für diese Benachrichtigung